Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Paragraph 9,
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 92/2023)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 92 aus 2023,)
In Kraft seit 20.12.2023 bis 31.12.9999
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