Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Eine Förderung auf Grund dieses Gesetzes kann erfolgen durch
1.Ziffer einseinmalige Förderbeträge bzw. Kostenzuschüsse oder
2.Ziffer 2regelmäßige finanzielle Zuwendungen.
In Kraft seit 20.12.2023 bis 31.12.9999
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