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Auslandsrenten-Übernahmegesetz
Inhaltsverzeichnis
ARÜG
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Inhaltsverzeichnis
ABSCHNITT I.-Gemeinsame Bestimmungen.
(§§ 1 – 4)
§ 1 ARÜG Sachlicher Geltungsbereich.
§ 2 ARÜG Persönlicher Geltungsbereich.
§ 3 ARÜG Sonderbestimmungen für Umsiedler und gleichgestellte Personen aus Italien.
§ 4 ARÜG Versicherungs(Leistungs)zugehörigkeit, Versicherungs(Leistungs)zuständigkeit.
ABSCHNITT II.-Pensionsversicherung.
(§§ 5 – 12)
§ 5 ARÜG Berücksichtigung von Rentenansprüchen.
§ 6 ARÜG Berücksichtigung von Zeiten als Versicherungszeiten.
§ 7 ARÜG Berücksichtigung von Zeiten als neutrale Zeiten.
§ 8 ARÜG Sonderregelung für die Bemessung der Renten, auf welche die Bestimmungen des Vierten Teiles des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes nicht anzuwenden sind.
§ 9 ARÜG Sonderregelung für die Bemessung der Renten, auf welche die Bestimmungen des Vierten Teiles des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes anzuwenden sind.
§ 10 ARÜG Zusammentreffen von Zeiten.
§ 11 ARÜG Besondere Leistungsansprüche.
§ 12 ARÜG Zwischenstaatliche Vereinbarungen.
ABSCHNITT III.-Unfallversicherung.
(§§ 13 – 15)
§ 13 ARÜG Anwendung von österreichischen Rechtsvorschriften.
§ 14 ARÜG Sonderregelung über die Bemessungsgrundlagen.
§ 15 ARÜG Zwischenstaatliche Vereinbarungen.
ABSCHNITT IV.-Sonstige Bestimmungen.
(§§ 16 – 18)
§ 16 ARÜG Ruhen von Leistungen.
§ 17 ARÜG Neufeststellung von Ansprüchen.
§ 18 ARÜG Vorschüsse auf Rentenansprüche aus einer Rentenversicherung und auf Leistungsansprüche aus einer Unfallversicherung.
ABSCHNITT V.-Übergangs- und Schlußbestimmungen.
(§§ 19 – 25)
§ 19 ARÜG Sonderbestimmungen über Beitragsgrundlagen.
§ 20 ARÜG Wahrung von Leistungsansprüchen.
§ 21 ARÜG
§ 22 ARÜG Gewährung, Feststellung und Neufeststellung von Leistungen.
§ 23 ARÜG Wirksamkeitsbeginn.
§ 24 ARÜG Vorläufige Leistungen.
§ 25 ARÜG Vollziehung.
Artikel
(§§ Art. 2 – Art. 2)
Art. 2 ARÜG
Auslandsrenten-Übernahmegesetz (ARÜG) Fundstelle
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