Auslandsrenten-Übernahmegesetz (ARÜG) Fundstelle

ARÜG - Auslandsrenten-Übernahmegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Bundesgesetz vom 22. November 1961 über Leistungsansprüche und Anwartschaften in der Pensions(Renten)versicherung und Unfallversicherung auf Grund von Beschäftigungen im Ausland (Auslandsrenten-Übernahmegesetz - ARÜG.).
StF: BGBl. Nr. 290/1961 (NR: GP IX RV 327 AB 465 u. 498 S. 73. u. 78. BR: S. 180.)

Änderung

BGBl. Nr. 114/1962 (NR: GP IX IA 170/A AB 615 S. 97. BR: S. 188.)

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.6.1998
ÜR: Art. II, BGBl. Nr. 114/1962

In Kraft seit 01.01.1961 bis 31.12.9999
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