Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.03.2025
Paragraph 124,
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 53/1995) Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 53 aus 1995,)
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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