Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
Paragraph 130,
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 38/1999) Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 1999,)
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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