Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/11/0135 2Stammrechtssatz
Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach § 73 Abs 2 KFG und § 74 Abs 1 KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dienenden Sicherungszweck einer solchen Verwaltungsmaßnahme zurückzustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110185.X01Im RIS seit
19.03.2001