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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Bereits aus der Begehung von 2 Alkoholdelikten im Straßenverkehr innerhalb von 3 Jahren ist eine Sinnesart erkennbar, wonach eine Neigung zur Begehung von Alkoholdelikten im Straßenverkehr besteht. Daß die Behörde bei der "Abrundung des Persönlichkeitsbildes" nicht alle strafbaren Handlungen, auch, wenn sie keine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 1 KFG darstellen, berücksichtigt hat, gereicht dem Betroffenen nicht zum Nachteil.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110368.X01Im RIS seit
19.03.2001