RS Vwgh 1994/12/13 94/11/0368

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1994
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Bereits aus der Begehung von 2 Alkoholdelikten im Straßenverkehr innerhalb von 3 Jahren ist eine Sinnesart erkennbar, wonach eine Neigung zur Begehung von Alkoholdelikten im Straßenverkehr besteht. Daß die Behörde bei der "Abrundung des Persönlichkeitsbildes" nicht alle strafbaren Handlungen, auch, wenn sie keine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 1 KFG darstellen, berücksichtigt hat, gereicht dem Betroffenen nicht zum Nachteil.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110368.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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