Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §67 Abs4;Rechtssatz
Eine "inzwischen massiv eingetretene positive Persönlichkeitsentwicklung und Charakterentwicklung" wird im Verhalten der betreffenden Person während der nach § 73 Abs 2 KFG verfügten und bemessenen Zeit zum Ausdruck zu kommen haben und in einem allfälligen Verfahren betreffend Erteilung der Lenkerberechtigung nach Ablauf dieser Zeit zu berücksichtigen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110064.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010