Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0183 2 (hier: 1 Jahr)Stammrechtssatz
Ist zwischen dem als bestimmte Tatsache herangezogenem Vorfall und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme erst eine extrem kurze Zeit (wenige Tage) verstrichen, so kann kein relevantes Wohlverhalten des Bf vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110133.X01Im RIS seit
19.03.2001