RS Vwgh 1994/4/19 94/11/0072

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Veröffentlicht am 19.04.1994
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/18 92/11/0234 5

Stammrechtssatz

Die vom Bf in einem Verfahren zur Entziehung seiner Lenkerberechtigung vorgetragenen wirtschaftlichen (daß er ohne Lenkerberechtigung "in eine katastrophale Situation gerate") und familiären (daß er unter Benützung seines Pkws leichter sein Kleinkind besuchen könne) Argumente können mangels Relevanz für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit des Bf nicht Beachtung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110072.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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