RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0158

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Die Gefährlichkeit der Verhältnisse wird durch den Alkoholkonsum und Erregungszustand des Beschuldigten vor Antritt der Fahrt vergrößert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110158.X06

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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