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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litf;Rechtssatz
Die Gefährlichkeit der Verhältnisse wird durch den Alkoholkonsum und Erregungszustand des Beschuldigten vor Antritt der Fahrt vergrößert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110158.X06Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
24.06.2009