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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Liegt eine Verurteilung wegen Vergehens nach § 83 Abs 2 StGB, § 83 Abs 1 und § 84 Abs 1 StGB sowie wegen § 107 Abs 1 StGB vor (insbesondere deswegen, weil der Bf seine Gattin und seine Tochter, welche mit dem Fahrrad unterwegs waren, mit seinem Kfz mit erheblicher Geschwindigkeit anfuhr), so ist bei Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit des Bf insbesondere auch das Vorliegen einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f KFG anzunehmen und die besondere Rücksichtslosigkeit des Bf gegenüber anderen Straßenbenützern in den Vordergrund zu stellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110156.X04Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009