RS Vwgh 1992/11/17 91/11/0156

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;
StGB §107 Abs1;
StGB §83 Abs1;
StGB §83 Abs2;
StGB §84 Abs1;

Rechtssatz

Liegt eine Verurteilung wegen Vergehens nach § 83 Abs 2 StGB, § 83 Abs 1 und § 84 Abs 1 StGB sowie wegen § 107 Abs 1 StGB vor (insbesondere deswegen, weil der Bf seine Gattin und seine Tochter, welche mit dem Fahrrad unterwegs waren, mit seinem Kfz mit erheblicher Geschwindigkeit anfuhr), so ist bei Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit des Bf insbesondere auch das Vorliegen einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f KFG anzunehmen und die besondere Rücksichtslosigkeit des Bf gegenüber anderen Straßenbenützern in den Vordergrund zu stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110156.X04

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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