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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0183 2Stammrechtssatz
Ist zwischen dem als bestimmte Tatsache herangezogenem Vorfall und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme erst eine extrem kurze Zeit (wenige Tage) verstrichen, so kann kein relevantes Wohlverhalten des Bf vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110155.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.06.2009