RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0158

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;
StVO 1960 §46 Abs4 lita;

Rechtssatz

Das Befahren einer Autobahn gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung ("Geisterfahren; hier einer Stadtautobahn im Ausmaß fast des gesamten Stadtgebietes) in Verbindung mit dem Verhalten gegenüber dem Dienstfahrzeug (hier: nach Begegnung mit dem Dienstfahrzeug hat der Besch sein strafbares Verhalten nicht eingestellt, sondern eine "Verfolgungsfahrt" veranlaßt, in deren Verlauf er versucht hat, das Dienstfahrzeug abzudrängen), läßt den Schluß zu, der Besch weist eine Sinnesart auf, nach der er die Kontrolle über sich völlig verlieren und mit seinem Kfz Verhaltensweisen setzen kann, die die Sicherheit des Straßenverkehrs in exorbitantem Ausmaß gefährden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110158.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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