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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Im Rahmen der Beurteilung des Wertungskriteriums der Verwerflichkeit kommt der Länge des Tatzeitraumes (2 Jahre - Tathandlungen iSd § 12 Abs 1 und § 16 Abs 1 SGG) besondere Bedeutung zu. Daß diese Tathandlungen strafrechtlich als eine strafbare Handlung zu beurteilen sind, vermag an der hohen Verwerflichkeit unter dem Gesichtspunkt der kraftfahrrechtlichen Verkehrszuverlässigkeit nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110099.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2010