RS Vwgh 1992/12/1 92/11/0099

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 litc;
KFG 1967 §66 Abs3;
SGG §12 Abs1;
SGG §16 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen der Beurteilung des Wertungskriteriums der Verwerflichkeit kommt der Länge des Tatzeitraumes (2 Jahre - Tathandlungen iSd § 12 Abs 1 und § 16 Abs 1 SGG) besondere Bedeutung zu. Daß diese Tathandlungen strafrechtlich als eine strafbare Handlung zu beurteilen sind, vermag an der hohen Verwerflichkeit unter dem Gesichtspunkt der kraftfahrrechtlichen Verkehrszuverlässigkeit nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110099.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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