Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §99 Abs1;VStG §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 95/11/0416 3 Stammrechtssatz Das Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ist als bestimmte Tatsache gem § 66 Abs 1 KFG (aber nicht gem § 66 Abs 2 lit e KFG) anzusehen, auc... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Der Kraftfahrzeuglenker hat längere Zeit hindurch eine Vielzahl von Einbruchsdiebstählen begangen. Diese in hohem Maße verwerfliche, geradezu gewohnheitsmäßige Begehung von Diebstählen unter Verwendung eines Kfz berechtigt für sich alleine schon zur Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren von der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides der Bundespolizeidirektion Leoben vom 29. September 1997, somit vom 3. Oktober 1997, an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf; Haftzeiten würden i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 für die Dauer von vier Monaten (gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 11. April 1996) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von zwei Jahren, gerechnet ab der (am 27. September 1996 erfolgten) Zustellung des Mandatsbescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der entscheidungsw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/11/0087 E 30. Juni 1998
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Verhaltens des Kraftfahrzeuglenkers iSd § 66 Abs 2 KFG, das im Ausland (hier der BRD) zur Bestrafung geführt hat, ist darauf abzustellen, inwieweit dieses Verhal... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/28 96/11/0254 5
(hier iZm § 66 Abs 1 lit b KFG) Stammrechtssatz Mangels einer ausdrücklichen Regelung über die Länge der Zeit, nach deren Ablauf noch eine Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 66 Abs 2 lit i KFG verfügt werden darf, ist - bei sonstigem Wohlverhalten des Lenkerberecht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrG 1993 §80 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/11/0087 E 30. Juni 1998
Rechtssatz: Die Schlepperei nach § 80f FrG 1993, die sich gegen die öff Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens richtet, kommt nicht den in § 66 Abs 2 KFG genannten str... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2;StGB §107 Abs1;StGB §83 Abs1;StGB §84 Abs1;
Rechtssatz: Eine Person, die die Vergehen der schweren Körperverletzung und der (versuchten) gefährlichen Drohung begangen hat, tendiert zu Aggressionen. Ein Kraftfahrzeuglenker mit derartigen Eigenschaften stellt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit iSd § 66 Abs 1 lit a KF... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 30. März 1994 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren von der Zustellung dieses Bescheides (erfolgt am 6. April 1994) an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Grund für diese Entziehungsmaßnahme war, daß der Beschwerdeführer am 20. Dezember 1... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2;StGB §208;
Rechtssatz: In Ansehung der Vergleichbarkeit von strafbaren Handlungen, die in § 66 Abs 2 KFG nicht aufgezählt sind, mit den als bestimmten Tatsachen ausdrücklich genannten gilt, daß dann, wenn eine einzelne strafbare Handlung in ihrer Schwere und Verwerflichkeit unter den auf eine ähnliche Sinnesart iSd § 6... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2;StGB §208;
Rechtssatz: Daß die Begehung von strafbaren Handlungen (hier: Sittlichkeitsdelikte) typischerweise durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen erleichtert wird, erweist nicht nur der Umstand, daß eine Reihe dieser Delikte vom Täter unter Zuhilfenahme seines Pkws begangen wurde, sondern ganz allgemein die Überle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß die Zeit, innerhalb welcher ihm keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, mit drei Jahren ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. Dezember 1996 festgesetzt wird, sodaß diese Zeit am 23. Dezember 1999 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66 Abs3;StGB §144;StGB §145;
Rechtssatz: Eine Person, die im Inland und im Ausland bereits Vermögensdelikte (Betrug, Hehlerei) begangen hat und nunmehr wegen des Verbrechens der schweren Erpressung nach § 144 StGB und § 145 StGB verurteilt wurde, wobei sie bei Begehung dieses Verbrechens immer wieder ein Kraf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer nicht vor dem 19. Februar 1999, unter Nichteinrechnung von Haftzeiten, eine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von zwei Jahren, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, nach der Aktenlage sei der Beschwe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2;StGB §146;StGB §147 Abs2;StGB §148;
Rechtssatz: Strafbare Handlungen nach § 146, § 147 Abs 2 und § 148 zweiter Fall StGB (Betrug, schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Betrug: hier Versicherungsbetrug iZm KfZ) sind nach der Art und Schwere den in § 66 Abs 2 KFG beispielsweise genannten gleichzuhalten, sodaß sie ebenfalls als... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litb;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 92/11/0263 2 Stammrechtssatz Der Bf ist wegen Verbrechens iSd § 207 Abs 1 StGB (Unzucht mit Minderjährigen) verurteilt worden. Es besteht in einem solchen Fall die Gefahr, daß der Bf sich die erleichternden Umstände durch Benützung seines... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten, nämlich vom 30. Jänner 1997 - dem Tag der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides - bis 30. Jänner 1999, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf; etwaige Haftzeiten sind in diese Frist nicht einzurechnen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G für die Dauer von 18 Monaten vom 9. Juli 1996 (dem Tag der Zustellung des die Entziehung der Lenkerberechtigung im Verwaltungsverfahren erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 4. Juli 1996) an vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof geri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von vier Wochen entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 21. Juni 1996 in Mittenwald (BRD) einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Die ca. 1 Stunde nach der Tatzeit abgenommene Blutprobe ha... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litf;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/23 93/11/0120 2
(hier: strafbare Handlungen nach § 137 StGB - Eingriffe in
fremdes Jagdrecht) Stammrechtssatz Einbruchsdiebstähle unter Verwendung eines Kfz können sehr wohl die Voraussetzungen nach § 66 Abs 2 KFG erfüllen (Hinweis E 26.4.1988, 87/11/0229), ist die Verwendu... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/11/0055 E 16. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Begehung von Suchtgiftdelikten wird durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen typischerweise erleichtert, sodass es nicht darauf ankommt, ob konkret Kraftfahrzeuge verwendet worden sind oder nicht. European C... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litf;
Rechtssatz: Verkehrsunzuverlässig iSd § 66 Abs 1 lit f KFG kann auch eine Person sein, die im Straßenverkehr völlig unauffällig geblieben ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110104.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs1;VStG §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 95/11/0416 3 Stammrechtssatz Das Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ist als bestimmte Tatsache gem § 66 Abs 1 KFG (aber nicht gem § 66 Abs 2 lit e KFG) anzusehen... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war aus Anlaß des zweiten von ihm begangenen Alkoholdeliktes mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 15. Juni 1993 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend bis 7. März 1994 entzogen worden. Vor Ausfolgung des Führerscheines holte die genannte Behörde unter anderem ein Gutachten betreffend die geistige und körperliche Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen ein. Im amtsärzt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/11/0166 1 Stammrechtssatz Die Verkehrszuverlässigkeit iSd § 64 Abs 2 KFG und die geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kfz sind unterschiedliche Erteilungsvoraussetzungen, von denen nur die geistige und körperliche Eignung, nicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von 18 Monaten, gerechnet ab der am 20. September 1996 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, ohne Einrechnung von Haftzeiten, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes Salzb... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110078.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 mangels Verkehrszuverlässigkeit für drei Monate (gerechnet ab Rechtskraft des Bescheides) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides ... mehr lesen...