RS Vwgh 1997/10/7 97/11/0143

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Veröffentlicht am 07.10.1997
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 litb;
StGB §207 Abs1;
StGB §212 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/29 92/11/0263 2

Stammrechtssatz

Der Bf ist wegen Verbrechens iSd § 207 Abs 1 StGB (Unzucht mit Minderjährigen) verurteilt worden. Es besteht in einem solchen Fall die Gefahr, daß der Bf sich die erleichternden Umstände durch Benützung seines Kraftfahrzeuges - wie es bereits bei einem Teil der Tathandlungen geschehen ist - bei der Begehung von Sittlichkeitsdelikten zunutze macht, was die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des Bf rechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110143.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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