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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs1 lita;Rechtssatz
Eine Person, die die Vergehen der schweren Körperverletzung und der (versuchten) gefährlichen Drohung begangen hat, tendiert zu Aggressionen. Ein Kraftfahrzeuglenker mit derartigen Eigenschaften stellt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit iSd § 66 Abs 1 lit a KFG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110006.X02Im RIS seit
19.03.2001