RS Vwgh 1998/4/21 98/11/0006

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 lita;
KFG 1967 §66 Abs2;
StGB §107 Abs1;
StGB §83 Abs1;
StGB §84 Abs1;

Rechtssatz

Eine Person, die die Vergehen der schweren Körperverletzung und der (versuchten) gefährlichen Drohung begangen hat, tendiert zu Aggressionen. Ein Kraftfahrzeuglenker mit derartigen Eigenschaften stellt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit iSd § 66 Abs 1 lit a KFG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998110006.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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