Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 15. April 1997 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B auf Grund seiner philippinischen Lenkerberechtigung gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. Ein weiterer Abspruch dieses Bescheides ist nicht Gegenstand der vorliegenden Beschwerde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rec... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;KFG 1967 §64 Abs6;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/25 93/11/0204 2 Stammrechtssatz In einem Verfahren nach § 64 Abs 6 KFG ist die erforderliche Lenkpraxis vom Antragsteller glaubhaft zu machen. Dieser hat von sic... mehr lesen...
In einer bei der Bundespolizeidirektion Linz am 1. Juni 1994 eingelagten Eingabe stellte der Beschwerdeführer den Antrag, ihm aufgrund seiner rumänischen Lenkerberechtigung eine österreichische Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B zu erteilen. In einer beigelegten Erklärung gab er an, mit zwei näher bezeichneten, für seine Ehefrau zugelassenen Kraftfahrzeugen im Jahr vor der Antragstellung ca. 50.000 km zurückgelegt zu haben ("Fahrten nach Budapest, Szeged, Temesvar"). D... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;KFG 1967 §64 Abs6;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die zahlreichen Grenzkontrollvermerke im Reisepaß sind ein Indiz für die Richtigkeit der Behauptungen des Bf über seine Fahrpraxis im Ausland in der relevanten Zeit (Hinweis E 28.11.1996, 94/11/0348). Angesichts dessen bedarf es einer näheren Begrün... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Oktober 1993 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung auf Grund seiner im Juni 1991 erteilten jugoslawischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C und D gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rec... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs5;KFG 1967 §64 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995110133.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde 1. gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 dem Antrag des Beschwerdeführers vom 19. November 1993 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B aufgrund seiner polnischen Lenkerberechtigung keine Folge gegeben und 2. gemäß § 64 Abs. 5 KFG 1967 festgestellt, daß der Beschwerdeführer nicht mehr berechtigt sei, von seiner polnischen Lenkerberechtigung in Österreich Gebrauch zu machen. In seiner Beschwerde ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines iranischen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in Österreich seit Februar 1994, vom 1. September 1994 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G auf Grund seiner iranischen Lenkerberechtigung gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs5;KFG 1967 §64 Abs6;KFG 1967 §79 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frist des § 64 Abs 5 KFG, während der das Lenken eines KFZ auf Grund einer im Ausland erteilten Lenkerberechtigung durch Personen mit ihrem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet zulässig ist, beginnt nicht mit Ablauf einer gem § 79 Abs 3 KFG erteilten Doppelwohnsitzbestätigung ne... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs6;
Rechtssatz: Einmal in der Woche erfolgtes Lenken über nicht lediglich ganz kurze Strecken durch die letzten acht Monate vor der Antragstellung stellt eine ausreichende Fahrpraxis iSd § 64 Abs 6 KFG dar (Hinweis E 16.10.1985, 83/11/0163, VwSlg 11912 A/1985). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110224.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §64 Abs6;KFG 1967 §79 Abs3;
Rechtssatz: Ob die Ausstellung einer Doppelwohnsitzbestätigung zu Recht erfolgt ist, braucht iZm der Erteilung einer Lenkerberechtigung gem § 64 Abs 6 KFG nicht mehr geprüft zu werden, weil ZUGUNSTEN des Lenkerberechtigten von einem berechtigten Lenken in der von der Doppelwohnsitzbestätigung umfa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der ehemaligen SFR Jugoslawien, gemäß § 18 Abs. 1, Abs. 2 Z. 2 und den §§ 19, 20 und 21 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer halte sich seit Jänner 1991 in Österreich auf. Er sei zwar mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet, lebe mit dieser jedoch seit mindestens drei Jahren nicht m... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;FrG 1993 §19;FrG 1993 §20 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §64 Abs6;MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996210447.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B aufgrund seiner jugoslawischen Lenkerberechtigung gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahr... mehr lesen...
Auf Grund eines vom Beschwerdeführer (einem ghanesischen Staatsangehörigen) am 16. September 1994 gestellten Antrages erteilte ihm die Erstbehörde, die Bundespolizeidirektion Linz, am 4. November 1994 gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 auf Grund seiner ghanesischen Lenkerberechtigung eine österreichische Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B. Ebenfalls am 4. November 1994 leitete sie - aus Gründen, die den vorgelegten Verwaltungsakten nicht entnommen werden können - Erhebungen zu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §69 Abs3;KFG 1967 §64 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn es darum geht, eine bereits erteilte Lenkerberechtigung im Wege einer amtswegigen Wiederaufnahme wieder aus der Welt zu schaffen, muß die Behörde von Amts wegen die ihr erforderlich erscheinenden Ermittlungen anstellen und kann jedenfalls dann, wenn dazu die M... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13a;KFG 1967 §64 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110027.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. Jänner 1993 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B aufgrund seiner irakischen Lenkerberechtigung gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend; er beantragt die kostenpflichtige Aufhebung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;KFG 1967 §64 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/23 93/11/0151 1 Stammrechtssatz § 64 Abs 6 KFG sieht die Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung an den "Besitzer einer im Ausland erteilten Lenkerberechtigung" vor. Der Antragsteller hat demnach nachzuweisen, daß er Besitzer einer Lenkerberechtig... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Linz erteilte dem Beschwerdeführer aufgrund des vorgelegten jugoslawischen Führerscheins für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C und E eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G, indem sie ihm am 27. Juli 1993 einen österreichischen Führerschein mit diesem Umfang ausfolgte. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 69 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3 AVG das am 27. Juli 1993 abgeschlossene Verfahren über den Antra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §64 Abs6;
Rechtssatz: Mangels Nachweises des Besitzes einer ausländischen Lenkerberechtigung fehlt es an der primären Voraussetzung für die Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung nach § 64 Abs 6 KFG. Schlagworte Besondere Rechtsgebiete Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 16. September 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Dezember 1991 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, "im Bescheid des Bundesministeriums für Inneres betreffend das Aufenthaltsgebot" sei festgestell... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/11/0078 1 Stammrechtssatz Das glaubhaft zu machende Lenken in der Dauer von mindestens einem Jahr muß unmittelbar vor der Antragstellung liegen und berechtigterweise erfolgt sein. Länger zurückliegende Lenkzeiten sind nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 9.10.1990, 90/11/0098). ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 24. Juni 1992 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B auf Grund einer im Juli 1990 erteilten deutschen Lenkerberechtigung gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefoc... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs6;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §86 Abs1a;StGB §83;
Rechtssatz: Ist der Bf wegen Vergehen nach § 83 StGB wiederholt einschlägig strafgerichtlich verurteilt worden, so ist im Rahmen der Wertung des Verhaltens des Bf daraus eine verkehrsrelevante Sinnesart des Bf in der Weise zu ersehen, daß er zu Aggression... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs6;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §86 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0183 2 Stammrechtssatz Ist zwischen dem als bestimmte Tatsache herangezogenem Vorfall und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme erst eine extrem kurze Zeit (wenige Tage) verstrichen, so kann kein relevantes Wohlverhalten des Bf vorliege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Juli 1992 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, C und E auf Grund seiner polnischen Lenkerberechtigung gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen (der Aktenlage nach wurde dem Beschwerdeführer eine österreichische Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B auf Grund seiner polnischen Lenkerberechtigung erteilt). In seiner an... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/11/0078 1 Stammrechtssatz Das glaubhaft zu machende Lenken in der Dauer von mindestens einem Jahr muß unmittelbar vor der Antragstellung liegen und berechtigterweise erfolgt sein. Länger zurückliegende Lenkzeiten sind nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 9.10.1990, 90/11/0098). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;KFG 1967 §64 Abs6;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 64 Abs 6 KFG ist die erforderliche Lenkpraxis vom Antragsteller glaubhaft zu machen. Dieser hat von sich aus alles darzulegen, was seiner Meinung nach für seinen Standpunk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 19. Juni 1992 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung auf Grund seiner im Jahr 1984 im damaligen Jugoslawien erteilten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechts... mehr lesen...