RS Vwgh 1997/6/26 95/11/0117

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
KFG 1967 §64 Abs6;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die zahlreichen Grenzkontrollvermerke im Reisepaß sind ein Indiz für die Richtigkeit der Behauptungen des Bf über seine Fahrpraxis im Ausland in der relevanten Zeit (Hinweis E 28.11.1996, 94/11/0348). Angesichts dessen bedarf es einer näheren Begründung, warum die Behörde diese durch zwei in den wesentlichen Punkten - wenn auch nicht in allen Details - übereinstimmenden Zeugenaussagen bestätigte Fahrpraxis nicht als erwiesen ansah.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995110117.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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