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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die zahlreichen Grenzkontrollvermerke im Reisepaß sind ein Indiz für die Richtigkeit der Behauptungen des Bf über seine Fahrpraxis im Ausland in der relevanten Zeit (Hinweis E 28.11.1996, 94/11/0348). Angesichts dessen bedarf es einer näheren Begründung, warum die Behörde diese durch zwei in den wesentlichen Punkten - wenn auch nicht in allen Details - übereinstimmenden Zeugenaussagen bestätigte Fahrpraxis nicht als erwiesen ansah.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110117.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
15.12.2017