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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §64 Abs6;Rechtssatz
Ist der Bf wegen Vergehen nach § 83 StGB wiederholt einschlägig strafgerichtlich verurteilt worden, so ist im Rahmen der Wertung des Verhaltens des Bf daraus eine verkehrsrelevante Sinnesart des Bf in der Weise zu ersehen, daß er zu Aggressionen neigt, und im Hinblick darauf, daß im Straßenverkehr häufig auftretende Konfliktsituationen bewältigt werden müssen, seine Verkehrszulässigkeit nicht gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992110272.X02Im RIS seit
19.03.2001