RS Vwgh 1994/4/19 92/11/0272

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Veröffentlicht am 19.04.1994
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs6;
KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 litc;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §86 Abs1a;
StGB §83;

Rechtssatz

Ist der Bf wegen Vergehen nach § 83 StGB wiederholt einschlägig strafgerichtlich verurteilt worden, so ist im Rahmen der Wertung des Verhaltens des Bf daraus eine verkehrsrelevante Sinnesart des Bf in der Weise zu ersehen, daß er zu Aggressionen neigt, und im Hinblick darauf, daß im Straßenverkehr häufig auftretende Konfliktsituationen bewältigt werden müssen, seine Verkehrszulässigkeit nicht gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992110272.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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