IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Goldstein als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 16.01.2024, Zl. ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz 1967, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 16. Februar 2021, **, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967), nach (in zwei Teilen) durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung wie folgt: Der Beschwerde wird Folge gegebe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 16. Februar 2021, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967), nach (in zwei Teilen) durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung wie folgt: Der Beschwerde wird Folge geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.01.2022 Norm: KFG 1967 §45 Abs1 Z1KFG 1967 §45 Abs4
Rechtssatz: Eine auftrags- und fahrzeuggebundene Überlassung von Probefahrtkennzeichen an Lenker, die zwar nicht Dienstnehmer des Inhabers der Bewilligung sind, jedoch auf Basis eines Werkvertrages ein bestimmtes Fahrzeug im Auftrag und im Namen des Inhabers einer Probefahrtbewilligung überführen, ist zulässig. Ebenso kan... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Fally als Einzelrichterin über die Beschwerde des A in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 27. Jänner 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 – KFG 1967 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochte... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.12.2021 Norm: KFG 1967 §2 Abs1KFG 1967 §36 litaKFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs4
Rechtssatz: Aus dem systematischen Zusammenhang zwischen dem ersten und dem zweiten Satz des § 45 Abs 4 KFG ergibt sich, dass die Durchführung von Fahrten mit Probefahrtkennzeichen nicht nur voraussetzt, dass die Merkmale des zweiten oder dritten Satzes des § 45 Abs 1 KFG (Legaldefinition des... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Grünstäudl als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 2. Juni 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis mit... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.10.2021 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs4KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Zwar kann sich „die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit [ergeben], mit einer Probefahrt einen Nebenzweck zu verbinden, ohne dass der Charakter der Probefahrt verloren ginge, wenn anlässlich einer Probefahrt […] die Probefahrt kurz unterbrochen wird, damit der Fahrzeuglenker etwa ein Poststück in e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.10.2021 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs4KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Es liegt dann keine Probefahrt iSd § 45 Abs 1 KFG vor, wenn es sich um eine Privatfahrt handelt, die in der Freizeit vorgenommen wird. Eine solche Privatfahrt wird auch dann nicht zur Probefahrt, wenn diese Privatfahrt im Nebenzweck dazu dient, die Gebrauchs- oder Leistungsfähigkeit eines Fahrze... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt vom 22. Dezember 2020, Zl. ***, betreffend Entziehung einer Probefahrtbewilligung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 VwGVG Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.07.2021 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs3KFG 1967 §45 Abs4
Rechtssatz: § 45 Abs 3 Z 1 KFG normiert, welche gewerbliche bzw. betriebliche Tätigkeit betrieben werden muss, damit – bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung der Bewilligung nach Abs 1 besteht (vgl VwGH 2004/11/0192). Nichts anderes kann für den Anspruch auf Beibehaltung der B... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.07.2021 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs3KFG 1967 §45 Abs4
Rechtssatz: Die Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten nach § 45 Abs 3 Z 1.1.3 KFG steht nur solchen Gewerbetreibenden offen, die gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge transportieren, nicht hingegen solchen die solche Kraftfahrzeuge gewerbsmäßig auf eigener Achse von einem Ort zum anderen fahren. Entscheidend i... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Weber als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 14.10.2020, Zl. ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 16.03.2021 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 und Abs 2 VwGVG als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.03.2021 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs4KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten gemäß § 45 KFG sind streng zu prüfen, da es sich hierbei um eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz handelt, dass Fahrzeuge nur nach behördlicher Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden dürfen. Priv... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 15. Dezember 2020, ***, berichtigt mit Bescheid vom 21. Jänner 2021, ***, betreffend Aufhebung der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG als unbegründe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.02.2021 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs3KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: Die Verlässlichkeit stellt eine Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten mit nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr dar. Eine erteilte Bewilligung ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nic... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, MOLDAU, vom 1. Dezember 2020 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 4. November 2020, Zl. ***, mit dem eine Bestrafung wegen Übertretung von § 45 Abs. 1a, § 134 Abs. 1 KFG 1967 erfolgte, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben. Das angefochtene ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.12.2020 Norm: KFG 1967 §45 Abs1 Z4KFG 1967 §45 Abs1aKFG 1967 §102 Abs5 litc
Rechtssatz: Aus den Verweisungen in § 102 Abs 5 lit c KFG und in § 45 Abs 1a KFG jeweils auf § 45 Abs 1 Z 4 KFG ergibt sich, dass die Verpflichtung zur Hinterlegung der Bescheinigung über die Probefahrt, aus der der Zeitpunkt des Beginnes und des Endes der Probefahrt ersichtlich ist, nur bei Probef... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.12.2020 Norm: KFG 1967 §45 Abs1 Z4KFG 1967 §45 Abs1aKFG 1967 §102 Abs5 litc
Rechtssatz: Eine nach § 45 Abs 1a KFG angeordnete Hinterlegung setzt das Vorliegen einer Probefahrt im Sinne des § 45 Abs 1 Z 4 KFG voraus. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Probefahrt; Bescheinigung; Hinterlegung; Europea... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager über die Beschwerde der A Ges.m.b.H in *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 22.08.2019, ***, betreffend die Aufhebung der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) keine Folge gegeben und der angefochtene... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager über die Beschwerde der A Ges.m.b.H in *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 22.08.2019, ***, betreffend die Aufhebung der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) keine Folge gegeben und der angefochtene... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.03.2020 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs3KFG 1967 §45 Abs6KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten gemäß § 45 KFG sind streng zu prüfen, da es sich hierbei um eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz handelt, dass Fahrzeuge nur nach behördlicher Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet we... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.03.2020 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs3KFG 1967 §45 Abs6KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten gemäß § 45 KFG sind streng zu prüfen, da es sich hierbei um eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz handelt, dass Fahrzeuge nur nach behördlicher Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet we... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des A in *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 21.06.2018, ***, betreffend die Aufhebung der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) keine Folge gegeben und... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs3KFG 1967 §45 Abs6KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: Bei einer über 20 Monate andauernden systematischen Verletzung der Vorschriften des § 45 Abs 6 KFG liegt eine wiederholte Nichteinhaltung dieser Bestimmung im Sinne des § 45 Abs 6a KFG vor (vgl VwGH 2008/11/0090, Ra 2015/11/0092). Schlagworte Verkeh... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs3KFG 1967 §45 Abs6KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: Der Inhaber einer Bewilligung gemäß § 45 Abs 1 KFG ist verpflichtet, sich vor Aufnahme der Tätigkeit über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Probefahrten; Bewilligung; Aufh... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs3KFG 1967 §45 Abs6KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: Die Aufhebung einer gemäß § 45 Abs 3 KFG erteilten Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten [§ 45 Abs 6a KFG] ist nicht zwingend vorgesehen, sondern handelt es sich dabei um eine Ermessensentscheidung der Behörde (vgl VwGH 2012/11/0243). Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs3KFG 1967 §45 Abs6KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten gemäß § 45 KFG sind streng zu prüfen, da es sich hierbei um eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz handelt, dass Fahrzeuge nur nach behördlicher Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet we... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs3KFG 1967 §45 Abs6KFG 1967 §45 Abs6a
Rechtssatz: Private oder berufliche Umstände des Bewilligungsinhabers haben bei der Aufhebung einer gemäß § 45 KFG erteilten Bewilligung außer Betracht zu bleiben. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Probefahrten; Bewilligung; Aufhebung; ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt vom 13.04.2018, Zl. ***, mit dem die am 25.06.2008 erteilte Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr aufgehoben wurde, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gem... mehr lesen...