RS Lvwg 2021/10/23 LVwG-S-1536/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

23.10.2021

Norm

KFG 1967 §45 Abs1
KFG 1967 §45 Abs4
KFG 1967 §134 Abs1

Rechtssatz

Es liegt dann keine Probefahrt iSd § 45 Abs 1 KFG vor, wenn es sich um eine Privatfahrt handelt, die in der Freizeit vorgenommen wird. Eine solche Privatfahrt wird auch dann nicht zur Probefahrt, wenn diese Privatfahrt im Nebenzweck dazu dient, die Gebrauchs- oder Leistungsfähigkeit eines Fahrzeugs festzustellen.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Probefahrtkennzeichen; Probefahrt; Bescheinigung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.1536.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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