Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
23.10.2021Norm
KFG 1967 §45 Abs1Rechtssatz
Es liegt dann keine Probefahrt iSd § 45 Abs 1 KFG vor, wenn es sich um eine Privatfahrt handelt, die in der Freizeit vorgenommen wird. Eine solche Privatfahrt wird auch dann nicht zur Probefahrt, wenn diese Privatfahrt im Nebenzweck dazu dient, die Gebrauchs- oder Leistungsfähigkeit eines Fahrzeugs festzustellen.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Probefahrtkennzeichen; Probefahrt; Bescheinigung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.1536.001.2021Zuletzt aktualisiert am
21.12.2021