RS Lvwg 2022/1/30 LVwG-S-560/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.01.2022

Norm

KFG 1967 §45 Abs1 Z1
KFG 1967 §45 Abs4

Rechtssatz

Eine auftrags- und fahrzeuggebundene Überlassung von Probefahrtkennzeichen an Lenker, die zwar nicht Dienstnehmer des Inhabers der Bewilligung sind, jedoch auf Basis eines Werkvertrages ein bestimmtes Fahrzeug im Auftrag und im Namen des Inhabers einer Probefahrtbewilligung überführen, ist zulässig. Ebenso kann sich der Inhaber der Probefahrtbewilligung für die Durchführung einer bestimmten Überführung eines Fahrzeuges einer Tochterunternehmung oder eines selbstständigen Dritten als Subunternehmer bedienen. Die Überführung muss aber immer dem Inhaber der Probefahrtbewilligung zurechenbar bleiben.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Überstellungsfahrt; Werkvertrag; Probefahrtkennzeichen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.560.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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