Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.01.2022Norm
KFG 1967 §45 Abs1 Z1Rechtssatz
Eine auftrags- und fahrzeuggebundene Überlassung von Probefahrtkennzeichen an Lenker, die zwar nicht Dienstnehmer des Inhabers der Bewilligung sind, jedoch auf Basis eines Werkvertrages ein bestimmtes Fahrzeug im Auftrag und im Namen des Inhabers einer Probefahrtbewilligung überführen, ist zulässig. Ebenso kann sich der Inhaber der Probefahrtbewilligung für die Durchführung einer bestimmten Überführung eines Fahrzeuges einer Tochterunternehmung oder eines selbstständigen Dritten als Subunternehmer bedienen. Die Überführung muss aber immer dem Inhaber der Probefahrtbewilligung zurechenbar bleiben.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Überstellungsfahrt; Werkvertrag; Probefahrtkennzeichen;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.560.001.2021Zuletzt aktualisiert am
12.04.2022