RS VwGH Beschluss 1994/09/06 94/11/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

§ 123 Abs 1 letzter Satz KFG idF BGBl 1992/452 wurde mit E VfGH 24.6.1993, G 37/93 ua, mit Wirksamkeit vom 30.6.1994 als verfassungswidrig aufgehoben. Somit ist gemäß Art 103 Abs 4 zweiter Halbsatz B-VG gegen einen Bescheid des LH, mit dem die Ermächtigung zur Durchführung wiederkehrender Begutachtungen gemäß § 57a Abs 2 KFG widerrufen wird, die Berufung an den BMöWV zulässig, weshalb einer Beschwerde gegen den Bescheid des LH die Prozeßvoraussetzung der Erschöpfung des Instanzenzuges fehlt.

Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses
Im RIS seit
19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten