Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0411/53 E 13. Dezember 1954 RS 4 Stammrechtssatz Aus der von einem Verwaltungsorgan innerhalb seiner Zuständigkeit geübten Tätigkeit kann kein Grund zur Annahme seiner Befangenheit abgeleitet werden (Hinweis E BGH 4.6.1936, A 178/36). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrechnungsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Auf Grund einer "Abordnung" ist er bei der Revisionsabteilung der Abt. XY als deren stellvertretender Leiter beschäftigt. Am 15. Dezember 1989 erlitt der Beschwerdeführer beim Squashspielen einen Unfall. Er erstattete an den Magistrat-Graz, Personalamt am 15. Jänner 1990 eine Unfallsanzeige, in der er sich auf die Richtlinien 1971 zur Durchführung der Unfallf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z5;VwGG §42 Abs2 litc Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/15 88/12/0069 9 Stammrechtssatz Die Mitwirkung eines befangenen Organes in einer Kollegialbehörde zieht nicht die Unzuständigkeit der Beh nach sich. Mit Erfolg kann ein solcher Verfahrensmangel daher nur dann geltend gemacht werden, wenn sich sachliche Bedenken g... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 17. Jänner 1991 wurde festgestellt, "daß die Erhaltung des Bauernhofes in L, Haus Nr. 43, Ger. und pol. Bez. L, Bauparzelle 67, EZ. 77, KG L, gemäß §§ 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 25. September 1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 92/1959, BGBl. Nr. 167/1978 und BGBl. Nr. 473/1990 im öffentlichen Interesse gelegen ist." Nach den Ausführungen in der Begründung: des angefochtenen Bescheides wurd... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 17. Jänner 1991 wurde festgestellt, "daß die Erhaltung des Bauernhofes in L, Haus Nr. 43, Ger. und pol. Bez. L, Bauparzelle 67, EZ. 77, KG L, gemäß §§ 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 25. September 1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 92/1959, BGBl. Nr. 167/1978 und BGBl. Nr. 473/1990 im öffentlichen Interesse gelegen ist." Nach den Ausführungen in der Begründung: des angefochtenen Bescheides wurd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;
Rechtssatz: Wird ganz allgemein die Befangenheit des als Vertreter des Landeskonservators tätig gewordenen Sachverständigen auf Grund seiner dienstlichen Stellung bzw Beziehung geltend gemacht, so ist dies für sich alleine - wenn nicht besondere Umstände dargelegt werden - keinesfalls als wichtiger Grund iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG zu werten (Hi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;
Rechtssatz: Wird ganz allgemein die Befangenheit des als Vertreter des Landeskonservators tätig gewordenen Sachverständigen auf Grund seiner dienstlichen Stellung bzw Beziehung geltend gemacht, so ist dies für sich alleine - wenn nicht besondere Umstände dargelegt werden - keinesfalls als wichtiger Grund iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG zu werten (Hi... mehr lesen...
Am 10. September 1984 langte bei der mitbeteiligten Gemeinde ein mit 6. September 1984 datiertes Ansuchen der Fa. F in D um Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung eines XY-Marktes (Fläche rund 50.000 m2, Geschoßfläche rund 9.000 m2 sowie Pkw-Unterstellflächen rund 8.000 m2) auf den Grundstücken Nr. 317/1, 318, 321, 322, 325, 326, 329/1 und 2, alle KG T, unter Anschluß von Plänen und einer Baubeschreibung ein. Nach Beiziehung von Sachverständigen erging seitens des Bürgermeist... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/06/0100
Rechtssatz: Auch der Umstand, daß ein Bauvorhaben für die Gemeinde von großer Bedeutung ist, vermag keine Befangenheit der Gemeindeorgane zu begründen, da ihnen grundsätzlich zuzubilligen ist, daß sie ungeachtet der jeweiligen Interessenlage der Gemeinde ... mehr lesen...
Der gemäß § 73 AVG zur Entscheidung zuständig gewordene Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wies mit Bescheid vom 28. Juni 1988 den Antrag des Beschwerdeführers auf Neuberechnung der Gesprächsgebühr der Fernmeldegebühren-Rechnung September 1987 für die Fernsprechnummer nn nn nn gemäß den §§ 11 Abs. 3 und 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordnung, Anlage zum Fernmeldegebührengesetz BGBl. Nr. 170/1970, ab. Zur Begründung: des Bescheides wurde unter anderem ausgeführt, auf ... mehr lesen...
Der gemäß § 73 AVG zur Entscheidung zuständig gewordene Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wies mit Bescheid vom 28. Juni 1988 den Antrag des Beschwerdeführers auf Neuberechnung der Gesprächsgebühr der Fernmeldegebühren-Rechnung September 1987 für die Fernsprechnummer nn nn nn gemäß den §§ 11 Abs. 3 und 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordnung, Anlage zum Fernmeldegebührengesetz BGBl. Nr. 170/1970, ab. Zur Begründung: des Bescheides wurde unter anderem ausgeführt, auf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß der Amtssachverständige gleichzeitig Beamter der Behörde erster Instanz ist, vermag im Berufungsverfahren keine Bedenken gegen die volle Unbefangenheit des Amtssachverständigen zu begründen. Schlagworte Befangenheit von Sachverständigen European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß der Amtssachverständige gleichzeitig Beamter der Behörde erster Instanz ist, vermag im Berufungsverfahren keine Bedenken gegen die volle Unbefangenheit des Amtssachverständigen zu begründen. Schlagworte Befangenheit von Sachverständigen European Case Law Identifier... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 23. November 1977 war der Beschwerdeführerin die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage erteilt worden. Die Frist für die Ausführung dieses Vorhabens wurde zuletzt bis 23. November 1981 verlängert. Mit der am 26. September 1989 bei der mitbeteiligten Stadtgemeinde eingelangten Eingabe der Beschwerdeführerin vom 25. September 1989 stellte sie "einen Antrag auf Geltendmachung der Entsche... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1;GdO NÖ 1973 §50;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Mitwirkung eines befangenen Gemeindeorganes (hier des Bürgermeisters) an der Beschlußfassung über den Bescheid des Gemeinderates begründet nur dann einen wesentlichen Verfahrensmangel, wenn der Gemeinderat bei Abwes... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 14. Dezember 1989 beantragte die mitbeteiligte Partei beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37/16, die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung eines Wohngebäudes bestehend aus einem Kellergeschoß, einem Erdgeschoß und drei Dachgeschoßen, mit insgesamt 13 Wohneinheiten und einer unterirdischen Garage mit 8 PKW-Einstellplätzen in Wien, H-Gasse 9 (GSt 340/49, 340/12 in EZ 2824, KG X). Aufgrund dieses Ansuchens beraumte die Baubehörde erst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §53 Abs1;AVG §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/05/0075 E 15. September 1992 Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/05/0263 E 14. Dezember 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie P 0173/51 E 2. April 1952 RS 2 Stammrechtssatz Der Sachverständige, der als solcher am Verfahren in unterer Instanz ... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, daß die Beschwerdeführerin am 20. Februar 1992 unter anderem den Antrag auf Ablehnung des Amtssachverständigen Dr. H stellte; dies mit der Begründung: , er habe als Facharzt durch die Erstattung eines Ferngutachtens eine vorgefaßte, nicht objektive Meinung über die Beschwerdeführerin geäußert und sich über zwei andere Gutachten hinweggesetzt, ohne die Beschwerdeführerin jemals gesehe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs1;AVG §52;AVG §53 Abs1;AVG §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Amtssachverständige ist als Verwaltungsorgan zu behandeln. Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung steht damit den Parteien ein Ablehnungsrecht betreffend einen Amtssachverständigen nicht zu. Die Befangenheit eines Verwaltungsorgans ist vielmehr im Wege der Berufung gegen den Bescheid geltend zu machen, an dess... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 8. Oktober 1991, 91/14/0159, AW 91/14/0020 (in der Folge: Vorerkenntnis) verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den von derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Beschlagnahme von Unterlagen als unbegründet abgewiesen hat. Im Vorerkenntnis ist im wesentlichen folgendes ausgeführt worden: Die Tätigkeit des Vorsitzenden des Spruchsenates... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1;BAO §76 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 11/1992, S 838-840
Rechtssatz: Befangenheit liegt nicht vor, wenn sich die Rechtsansicht eines Organwalters mit der der Partei deckt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß die Rechtsansicht eines Organwalters im Rechtsmittelweg korrigiert werden ... mehr lesen...
Mit an den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes gerichtetem und beim Verwaltungsgerichtshof am 9. Juli 1992 eingelangtem Schriftsatz zeigt der Antragsteller eine "mögliche Befangenheit" des Mitgliedes des Verwaltungsgerichtshofes Dr. X an. Begründend führt der Antragsteller hiezu aus, im Zusammenhang mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu Zl. 90/12/0159 habe im Mai oder Juni 1991 ein Gespräch mit dem Leiter der Abteilung nn im Bundesministerium für auswärtige Angelegen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 impl;VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2;
Rechtssatz: Das Wesen einer zur Amtsenthaltung verpflichtenden Befangenheit liegt in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche Motive (Hinweis B 9.2.1984, 84/08/0012). Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände An... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. September 1985, Zl. 82/06/0057, und vom 22. Februar 1990, Zl. 88/06/0187, verwiesen. Gegenstand der damaligen wie des gegenwärtigen Verfahrens war das Ansuchen des Beschwerdeführers aus dem Jahre 1969 um Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung einer massiven Einfriedung (Betonsockel zirka 50 cm über Oberfläche mit einem zirka 1,00 m hohen Zaun) im Süden und Westen längs der GP Nr nn/1... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;GdO Tir 1966 §33 Abs2 litd;
Rechtssatz: Da die Beschlußfassung jeweils einstimmig erfolgte, hätte auch die Abwesenheit des Gemeideratsmitgliedes während der übrigen drei Gemeindertssitzungen, in denen die Beschlußfassung über den Teilbebauungsplan erfolgte, keine Änderung des Ergebnisses gebracht. ... mehr lesen...
Die Vorgeschichte vorliegenden Beschwerdefalles ergibt sich aus dem hg. Erkenntnis vom 18. Februar 1991, Zl. 90/19/0526. Daraus ist für das Beschwerdeverfahren noch wesentlich: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 11. Juli 1988 war unter Bezugnahme auf § 27 des NÖ Sozialhilfegesetzes, LGBl. 9200-4, ausgesprochen worden, daß das Land Niederösterreich ab 29. Juni 1988 die Kosten des Aufenthaltes des A (des Sohnes des nunmehrigen Beschwerdeführers) im Psychiatrischen L... mehr lesen...
Die Vorgeschichte vorliegenden Beschwerdefalles ergibt sich aus dem hg. Erkenntnis vom 18. Februar 1991, Zl. 90/19/0526. Daraus ist für das Beschwerdeverfahren noch wesentlich: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 11. Juli 1988 war unter Bezugnahme auf § 27 des NÖ Sozialhilfegesetzes, LGBl. 9200-4, ausgesprochen worden, daß das Land Niederösterreich ab 29. Juni 1988 die Kosten des Aufenthaltes des A (des Sohnes des nunmehrigen Beschwerdeführers) im Psychiatrischen L... mehr lesen...
Index: L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;SHG NÖ 1974 §27;SHG NÖ 1974 §42;
Rechtssatz: Ist die Fachfrage zu beurteilen, ob die stationäre Unterbringung einer Person nach dem NÖ SHG durch einen bestimmten Zeitraum fachmedizinisch erf... mehr lesen...
Index: L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;SHG NÖ 1974 §27;SHG NÖ 1974 §42;
Rechtssatz: Ist die Fachfrage zu beurteilen, ob die stationäre Unterbringung einer Person nach dem NÖ SHG durch einen bestimmten Zeitraum fachmedizinisch erf... mehr lesen...
Mit am 15. Dezember 1987 mündlich verkündetem Bescheid, dessen sodann zugestellte schriftliche Ausfertigung mit 16. Dezember 1987 datiert ist, ordnete das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 24 Abs. 1 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, LGBl. Nr. 54 (TFLG), im Zusammenlegungsverfahren M "die vorläufige Übernahme des neu eingeteilten Gebietes von M, wie im Plan der Abteilung IIId3 vom 14.12.1987, Zahl IIId3-1190/556, dargestellt", an... mehr lesen...