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L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ist die Fachfrage zu beurteilen, ob die stationäre Unterbringung einer Person nach dem NÖ SHG durch einen bestimmten Zeitraum fachmedizinisch erforderlich gewesen ist, kann in der ständigen Behandlung eines Patienten ein wichtiger Grund liegen, der geeignet ist, wegen unsachlicher psychologischer Motive die volle Unbefangenheit des betreffenden Arztes, in dieser Angelegenheit als Sachverständiger aufzutreten, in Zweifel zu ziehen.
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080139.X04Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.02.2010