RS Vwgh 1992/5/12 91/08/0139

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Veröffentlicht am 12.05.1992
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L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Niederösterreich
L92103 Behindertenhilfe Rehabilitation Niederösterreich
L92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;
SHG NÖ 1974 §27;
SHG NÖ 1974 §42;

Rechtssatz

Ist die Fachfrage zu beurteilen, ob die stationäre Unterbringung einer Person nach dem NÖ SHG durch einen bestimmten Zeitraum fachmedizinisch erforderlich gewesen ist, kann in der ständigen Behandlung eines Patienten ein wichtiger Grund liegen, der geeignet ist, wegen unsachlicher psychologischer Motive die volle Unbefangenheit des betreffenden Arztes, in dieser Angelegenheit als Sachverständiger aufzutreten, in Zweifel zu ziehen.

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080139.X04

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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