RS Vwgh 1992/6/11 92/06/0012

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Veröffentlicht am 11.06.1992
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Index

L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;
GdO Tir 1966 §33 Abs2 litd;

Rechtssatz

Da die Beschlußfassung jeweils einstimmig erfolgte, hätte auch die Abwesenheit des Gemeideratsmitgliedes während der übrigen drei Gemeindertssitzungen, in denen die Beschlußfassung über den Teilbebauungsplan erfolgte, keine Änderung des Ergebnisses gebracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060012.X01

Im RIS seit

11.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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