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L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt TirolNorm
AVG §7 Abs1 Z4;Rechtssatz
Da die Beschlußfassung jeweils einstimmig erfolgte, hätte auch die Abwesenheit des Gemeideratsmitgliedes während der übrigen drei Gemeindertssitzungen, in denen die Beschlußfassung über den Teilbebauungsplan erfolgte, keine Änderung des Ergebnisses gebracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060012.X01Im RIS seit
11.06.1992