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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Wird ganz allgemein die Befangenheit des als Vertreter des Landeskonservators tätig gewordenen Sachverständigen auf Grund seiner dienstlichen Stellung bzw Beziehung geltend gemacht, so ist dies für sich alleine - wenn nicht besondere Umstände dargelegt werden - keinesfalls als wichtiger Grund iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG zu werten (Hinweis E 29.5.1980, 1491, 1492/79).
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenAblehnung wegen BefangenheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090198.X05Im RIS seit
14.03.2001Zuletzt aktualisiert am
22.11.2010