RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0198

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Veröffentlicht am 25.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Wird ganz allgemein die Befangenheit des als Vertreter des Landeskonservators tätig gewordenen Sachverständigen auf Grund seiner dienstlichen Stellung bzw Beziehung geltend gemacht, so ist dies für sich alleine - wenn nicht besondere Umstände dargelegt werden - keinesfalls als wichtiger Grund iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG zu werten (Hinweis E 29.5.1980, 1491, 1492/79).

Schlagworte

Befangenheit von SachverständigenAblehnung wegen Befangenheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090198.X05

Im RIS seit

14.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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