RS Vwgh 1992/6/29 92/15/0090

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Veröffentlicht am 29.06.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;
BAO §76 Abs1;

Beachte

Besprechung in AnwBl 11/1992, S 838-840

Rechtssatz

Befangenheit liegt nicht vor, wenn sich die Rechtsansicht eines Organwalters mit der der Partei deckt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß die Rechtsansicht eines Organwalters im Rechtsmittelweg korrigiert werden muß.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Rechtsmittelverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150090.X03

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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