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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §7 Abs1;Beachte
Besprechung in AnwBl 11/1992, S 838-840Rechtssatz
Befangenheit liegt nicht vor, wenn sich die Rechtsansicht eines Organwalters mit der der Partei deckt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß die Rechtsansicht eines Organwalters im Rechtsmittelweg korrigiert werden muß.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG RechtsmittelverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992150090.X03Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
29.07.2009