Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0133 2 Stammrechtssatz Dem klaren Wortlaut des § 35 Abs 1 FinStrG entsprechend muß der Vorsatz des Schmuggels keineswegs auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein. Es genügt vielmehr, daß sich beim Vorliegen einer ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;ZollG 1988 §172 Abs1;
Rechtssatz: Der Vorsatz des Beschuldigten, die zollamtliche Behandlung der eingeführten Gegenstände (hier Schmuckstücke) zu vereiteln, folgt zwingend daraus, daß er dem Zollorgan gegenüber eine unrichtige Erklärung abgegeben hat, also aus der Tat selbst (dolus ex re); (Hinweis E 17.10.1985, 85/16/0051... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;ZollG 1988 §172 Abs1;
Rechtssatz: Selbst ein "Durchwinken" von dem diensthabenden Zollbeamten kann die gesetzliche Stellungspflicht, die ein aktives Handeln erfordert, nicht beseitigen (Hinweis E 21.11.1985, 85/16/0086, VwSlg 6050 F/1985). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;ZollG 1988 §172 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0134 E 22. November 1984 VwSlg 5932 F/1984 RS 2 Stammrechtssatz Die typische Begehungsform beim Reiseschmuggel ist die wahrheitswidrige Verneinung der Frage des Abfertigungsbeamten oder die Deklarierung einer Kleinigkeit - unter Verschweigung anderer zu verzollen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §35 Abs2;
Rechtssatz: Wird eine Sache dem Zollverfahren entzogen, kommt es auf die Bewirkung der Verkürzung zur Erfüllung dieses Tatbestandes nicht an; daraus kann aber keineswegs geschlossen werden, daß der Schmuggler nicht auch eine Abgabenverkürzung bewirken kann. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §35 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Waren dem Zollamt gestellt wurden, ist der Tatbestand des Schmuggels ausgeschlossen. Somit setzt die Heranziehung (bloß) des Hinterziehungstatbestandes des § 35 Abs 2 FinStrG voraus, die Ware sei nicht geschmuggelt worden (Hinweis OGH 3.2.1977, 13 Os 181/76). Daraus kann aber keinesfall... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 35 Abs 1 FinStrG wird dadurch erfüllt, daß die bei dem der Übertrittsstelle am nächsten gelegenen Zollamt bestehende Stellungspflicht und Erklärungspflicht verletzt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992160092.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reiste am 23. Oktober 1989 aus Hongkong kommend am Flughafen Wien ins Inland ein. Nach der vom Zollamt Flughafen Wien aufgenommenen "Tatbeschreibung" meldete er - nach Abholung seiner Gepäckstücke - vier Computerteile schriftlich bei der Zollbehörde zur Durchführung des Zollverfahrens an. Gegenüber dem Abfertigungsbeamten V. habe der Beschwerdeführer (zunächst) angegeben, von den vier Computerteilen seien nur zwei auffindbar, die anderen beiden müßten (auf der Rei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;ZollG 1988 §48 Abs1;ZollG 1988 §52 Abs1;
Rechtssatz: Die Verletzung einer zollrechtlichen Stellungspflicht oder einer zollrechtlichen Erklärungspflicht ist als Mittel zur Begehung des Schmuggels anzusehen. § 35 Abs 1 FinStrG gewährleistet durch die Gleichsetzung von Verstößen gegen die Stellungspflicht mit Verletzungen der... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 13. Juli 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen kroatischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 2 iVm § 18 Abs. 2 Z. 3 des Fremdengesetzes-FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein bis 14. April 1998 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die belangte Behörde davon aus, daß der Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FinStrG §21;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §44 Abs1 litc;FrG 1993 §18 Abs2 Z3;FrG 1993 §19;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen einen Fremden, der rechtskräftig finanzstrafbehördlich wegen der Finanzvergehen des versuchten Schmuggels und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in die Re... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. April 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 und Z. 3 in Verbindung mit § 4 des Fremdenpolizeigesetzes (im folgenden: FPG) ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei wegen versuchten Schmuggels und vorsätzlichen Eing... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §44 Abs1 litc;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: § 3 Abs 2 Z 3 FrPolG unterscheidet nicht, ob es sich um "geringe" Finanzvergehen gehandelt hat oder nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180477.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 5. Juni 1989 erkannte der Spruchsenat beim Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer schuldig, er habe es in der Zeit vom 5. Juni 1979 bis 1982 als für den Versand von Briefmarken bei der Firma A.L. in M. Verantwortlicher unterlassen, die für den Versand von Briefmarken nach Österreich notwendigen Zollerklärungen mit Wertangabe den einzelnen Einschreibesendungen (Warensendungen) beizugeben, wodurch er fahrlässig bewirkt habe, daß Wa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §36 Abs1;ZollG 1955 §174 Abs3 lita;
Rechtssatz: "Erstmalig vorschriftswidrig" iSd § 174 Abs 3 lit a erster Fall ZollG 1955 verfügt der Versender, der die gesetzlich geforderte Beigabe einer Zollerklärung unterläßt und solcherart bewirkt, daß die nicht von der Stellung befreiten Briefmarken nicht der für sie vorgese... mehr lesen...
Das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat am 23. Jänner 1992 mit der Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG eine Handschrift "Eusebius von Caesarea: Historia ecclesiastica, 166 foll. Pergament, 300 x 210 mm, 12. Jahrhundert, St. Lambrecht" beschlagnahmt. Auf Grund einer beim Zollamt Graz eingegangenen Anzeige bestehe der Verdacht, daß die genannte Handschrift vorsätzlich unter Verletzung der zollrechtlichen Stellungs- und Erklärungspflicht in das österreichi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;
Rechtssatz: Zum Tatbestand des § 35 Abs 1 FinStrG gehört nicht, ob die eingeschmuggelte Ware zum Verkauf im Zollgebiet angeboten wurde. Ermittlungen und Feststellungen darüber, ob Kaufverhandlungen und mit welchem Ergebnis sie stattgefunden haben, sind für die Erfüllung dieses Tatbestandes ohne Belang. Der Vorwurf, solche Ermittlungen un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;VwRallg;ZollG 1988 §2 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 1 ZollG sind Waren im Sinne des ZollG bewegliche körperliche Sachen aller Art. Demnach besteht kein Zweifel, daß eine beschlagnahmte Handschrift aus dem 12ten Jahrhundert eine Ware im Sinn des ZollG und des § 35 Abs 1 FinStrG ist. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §17 Abs1;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §89 Abs1;ZollG 1988 §24;ZollG 1988 §25;
Rechtssatz: Die Behauptung des Fehlens einer Schädigungsabsicht, des Verhandelns mit einer "öffentlich-rechtlichen Stelle" und des "Durchwinkens" durch die Zollorgane vermag den Verdacht des Vorliegens eines für den Ausspruch des Verfalls erfo... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung wies die in der Folge als belangte Behörde bezeichnete Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des in der Folge als ZA bezeichneten Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. September 1990 als unbegründet ab. Mit diesem Erkenntnis des ZA war die Beschwerdeführerin s... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung wies die in der Folge als belangte Behörde bezeichnete Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz) die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des in der Folge als ZA bezeichneten Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. April 1986 als unbegründet ab. Mit diesem Erkenntnis des ZA war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er ha... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0133 2 Stammrechtssatz Dem klaren Wortlaut des § 35 Abs 1 FinStrG entsprechend muß der Vorsatz des Schmuggels keineswegs auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein. Es genügt vielmehr, daß sich beim Vorliegen einer ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem klaren Wortlaut des § 35 Abs 1 FinStrG entsprechend muß der Vorsatz des Schmuggels keineswegs auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein. Es genügt vielmehr, daß sich beim Vorliegen einer eingangsabgabepflichtigen Ware der Vorsatz des Täters auf die Verletzung seiner Stellungspflicht oder Erklärungspflicht sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen werde (Hinweis E 25.6.1992, 90/16/0077). Es genügt aber dolus eventualis hiefür. Bedingter Vor... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 8. Mai 1989 hat das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz (ZA) den Beschwerdeführer schuldig erkannt, a) am 6. Juni 1980 anläßlich seiner Einreiseabfertigung beim Zollamt Walserberg-Autobahn die von ihm mitgeführte, eingangsabgabepflichtige Medikamententest-Kommode im Zollwert von S 7.564,80 (Eingangsabgaben S 1.385,--; EUSt 1.362,--, AF-Beitrag S 23,--), b) im Juni 1984 anläßlich seiner Einreise nach Österreich das von ihm mitgeführte einga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §35 Abs1;
Rechtssatz: Eine Abgabenverkürzung ist zwar regelmäßig Folge, aber nicht Tatbestandsvoraussetzung des Schmuggels (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, Randziffer 17 zu § 35). Das behauptete Fehlen einer Hinterziehungsabsicht ist daher unmaßgeblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 8. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Jänner 1984 und am 13. November 1984 im Bereiche des Zollamtes Berg versucht, a) eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich näher genannte Stückzahlen von Zigaretten näher genannter Marken, "sowie b) die unter a) angeführten Zigaretten, somit Monopolgegenstände, einem monopolrechtlichen Einfuhrverbot zuwider in das Zollgebiet einzuführe... mehr lesen...
Am 10. September 1989 versuchte der mitbeteiligte Martin W anläßlich seiner Einreise nach Österreich am Flughafen Wien Schwechat, eine Herrenarmbanduhr der Marke "Rolex-Präsident" vorsätzlich unter Verletzung der Stellungs- und Erklärungspflicht dem Zollverfahren zu entziehen. Die Uhr war ein Geschenk seiner in den USA aufhältigen Verlobten; die Verlobte kaufte die Uhr am 9. September 1989 um US $ 9.921,60 (= S 136.918,--). W. trug die Uhr am Arm und verwahrte das Uhrenetui mit seiner... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §23 Abs2;FinStrG §35 Abs1;StGB §32;StGB §34 Z13;
Rechtssatz: Die Strafmilderung gemäß § 34 Z 13 StGB hat ihren Grund in dem gegenüber dem Regelfall zurückgebliebenen Unrechtsgehalt der Tat (Hinweis Pallin, Die Strafzumessung in rechtlicher Sicht, Wien 1982, Randziffer 31). Bei diesem schuldunabhängigen Milderunsgru... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht34 Monopole
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §13 Abs2;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §5 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §15 Abs2;TabMG §2 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beginn der Ausführungshandlung iSd § 13 Abs 2 FinStrG ist gegeben, wenn beim Schmuggel der Täter sich mit der Konterbande der Zollgrenze so weit genähert hat, daß er meint, sie ohne nennenswerte Schw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2978/79 E 18. Dezember 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorsatz des Schmuggelns muß nicht auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein, es genügt, daß er sich auf die Verletzung seiner Stellungspflicht und Erklärungspflicht sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzoge... mehr lesen...