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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §207 Abs2;Rechtssatz
Wird eine Sache dem Zollverfahren entzogen, kommt es auf die Bewirkung der Verkürzung zur Erfüllung dieses Tatbestandes nicht an; daraus kann aber keineswegs geschlossen werden, daß der Schmuggler nicht auch eine Abgabenverkürzung bewirken kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992160153.X02Im RIS seit
07.03.2002Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010