RS Vwgh 1992/6/25 90/16/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2978/79 E 18. Dezember 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Der Vorsatz des Schmuggelns muß nicht auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein, es genügt, daß er sich auf die Verletzung seiner Stellungspflicht und Erklärungspflicht sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160077.X03

Im RIS seit

25.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten