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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2978/79 E 18. Dezember 1980 RS 2Stammrechtssatz
Der Vorsatz des Schmuggelns muß nicht auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein, es genügt, daß er sich auf die Verletzung seiner Stellungspflicht und Erklärungspflicht sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160077.X03Im RIS seit
25.06.1992