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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Rechtssatz
"Erstmalig vorschriftswidrig" iSd § 174 Abs 3 lit a erster Fall ZollG 1955 verfügt der Versender, der die gesetzlich geforderte Beigabe einer Zollerklärung unterläßt und solcherart bewirkt, daß die nicht von der Stellung befreiten Briefmarken nicht der für sie vorgesehenen Zollkontrolle unterzogen werden (Hinweis E 21.10.1982, 82/16/0095, 82/16/0096). Liegen auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale vor, dann hat der Versender finanzstrafrechtlich je nach der Schuldform entweder das Finanzvergehen des Schmuggels (§ 35 Abs 1 FinStrG) oder der Verzollungsumgehung (§ 36 Abs 1 FinStrG) zu vertreten (Hinweis E 15.10.1987, 87/16/0090).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991160084.X03Im RIS seit
20.11.2000