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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §21;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen einen Fremden, der rechtskräftig finanzstrafbehördlich wegen der Finanzvergehen des versuchten Schmuggels und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols bestraft wurde, sachverhaltsbezogen im Grunde des § 19 FrG 1993 unzulässig ist. (Hier Höhe der auf die geschmuggelten Zigaretten entfallenden Eingangsabgaben ca öS 11300,-; Höhe des Inlandsverschleißpreises ca öS 11600,-).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180420.X01Im RIS seit
20.11.2000