Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Der Vorsatz, die zollamtliche Behandlung der bloß einen Tag vorher (hier in der BRD) erworbenen Unterwasserkamera zu vereiteln, ergibt sich geradezu ZWINGEND aus dem vorsätzlichen Verschweigen dieser Ware anläßlich der gleichzeitigen Deklaration der (ohnehin eingangsabgabenfreien) Zigaretten z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel der Vereitelung eines Zollverfahrens bezüglich mitgeführter Waren erfolgen, beruht auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang. Auf ihn kann nur aus dem Verhalten des Täters, soweit es nach außen in Erscheinung tritt, geschlossen werden. Daher erweist s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §69;FinStrG §197 Abs1;FinStrG §35 Abs1;
Rechtssatz: Das einschreitende Zollamt iSd § 69 BAO, welches im Auftrag des Strafgerichtes (hier zur Durchführung von Ermittlungen gegen eine Schmugglerbande) tätig wird, bleibt auch im weiteren Verfahren zur Abgabenerhebung nach § 69 BAO örtlich zuständig. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ArzneiwareneinfuhrG 1970 §2 Abs2;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §98 Abs3;ZollG 1955 §174 Abs3 lita Tatbestand2;
Rechtssatz: Da Arzneiwaren rechtens zum freien Verkehr durch Verzollung nur dann abgefertigt werden können, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des BM für Gesundheit und öffentlicher Dienst vorliegt, ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §36 Abs1;ZollG 1955 §153 Abs1;ZollG 1955 §174 Abs3 lita;
Rechtssatz: Konnte die Post- und Telegraphenverwaltung ihrer gesetzlichen Stellungspflicht iSd § 153 Abs 1 ZollG deshalb nicht nachkommen, weil ihr die Tatsache, daß in den Sendungen vom Importeur im Handel erworbene Schallplatten enthalten waren, infolge unr... mehr lesen...
Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1ZollG 1955 §34 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Kleidungsstück (hier: Pelzjacke) nicht zum Zwecke des vorübergehenden persönlichen Gebrauches während des Zeitraumes zwischen einer bestimmten Einreise und der darauf folgenden Ausreise, sondern bloß zur Reinigung vorübergehend in das Zollgebiet eingebracht, so besteht für d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: ABGB §309 Satz1;FinStrG §35 Abs1;ZollG 1955 §51 Abs1;
Rechtssatz: Die Gewahrsame iSd § 309 erster Satz ABGB bzw des § 51 Abs 1 ZollG 1955 bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Die erforderliche Nähe zur Sache und die Möglichkeit der Einflußnahme sind sehr verschieden zu bestimmen. Das Ta... mehr lesen...
Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 35 Abs 1 FinStrG muß der Vorsatz keineswegs auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein, es genügt vielmehr, daß er sich auf die Verletzung der Stellungspflicht und Erklärungspflicht, sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen werde. ... mehr lesen...
Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1ZollG 1955 §47 Abs1ZollG 1955 §47 Abs2
Rechtssatz: Wird ein im Zollgebiet erzeugtes Kleidungsstück (hier: Pelzjacke) wieder ins Zollgebiet eingebracht, so unterliegt es als eingangsabgabenpflichtige Ware iSd § 35 Abs 1 FinStrG einem Zollverfahren gemäß § 47 Abs 1 und Abs 2 ZollG 1955. Europe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;
Rechtssatz: Im Zollgebiet angekaufte, später ins Ausland transportierte und wieder ins Zollgebiet zurückgebrachte Waren (hier Spirituosen) stellen keine eingangsabgabepflichtigen Waren dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160221.X05 Im RIS seit 22.01.19... mehr lesen...