RS Vwgh 1994/1/19 93/16/0110

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

FinStrG §35 Abs1;
ZollG 1988 §48 Abs1;
ZollG 1988 §52 Abs1;

Rechtssatz

Die Verletzung einer zollrechtlichen Stellungspflicht oder einer zollrechtlichen Erklärungspflicht ist als Mittel zur Begehung des Schmuggels anzusehen. § 35 Abs 1 FinStrG gewährleistet durch die Gleichsetzung von Verstößen gegen die Stellungspflicht mit Verletzungen der zollrechtlichen Erklärungspflichten, daß nicht etwa derjenige, der die Ware auf den Amtsplatz bringt, aber eine falsche Anmeldung abgibt, straffrei ausgeht (Hinweis OGH 10.12.1985, 10 Os 150/84, EvBl 986/174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160110.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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