RS Vwgh 1992/6/25 90/16/0077

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
34 Monopole

Norm

FinStrG §13 Abs1;
FinStrG §13 Abs2;
FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §5 Abs2;
StGB §15 Abs1;
StGB §15 Abs2;
TabMG §2 Abs1;

Rechtssatz

Ein Beginn der Ausführungshandlung iSd § 13 Abs 2 FinStrG ist gegeben, wenn beim Schmuggel der Täter sich mit der Konterbande der Zollgrenze so weit genähert hat, daß er meint, sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten und ohne Entdeckung überschreiten zu können (Hinweis E 12.10.1989, 89/16/0130). Dasselbe muß für die Bestimmung des § 2 Abs 1 TabMG gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160077.X04

Im RIS seit

25.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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