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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Rechtssatz
Eine Abgabenverkürzung ist zwar regelmäßig Folge, aber nicht Tatbestandsvoraussetzung des Schmuggels (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, Randziffer 17 zu § 35). Das behauptete Fehlen einer Hinterziehungsabsicht ist daher unmaßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160076.X01Im RIS seit
22.10.1992Zuletzt aktualisiert am
15.03.2017