RS Vwgh 1992/10/22 92/16/0076

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §35 Abs1;

Rechtssatz

Eine Abgabenverkürzung ist zwar regelmäßig Folge, aber nicht Tatbestandsvoraussetzung des Schmuggels (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, Randziffer 17 zu § 35). Das behauptete Fehlen einer Hinterziehungsabsicht ist daher unmaßgeblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160076.X01

Im RIS seit

22.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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