RS Vwgh 1994/3/24 92/16/0092

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

FinStrG §35 Abs1;
ZollG 1988 §172 Abs1;

Rechtssatz

Der Vorsatz des Beschuldigten, die zollamtliche Behandlung der eingeführten Gegenstände (hier Schmuckstücke) zu vereiteln, folgt zwingend daraus, daß er dem Zollorgan gegenüber eine unrichtige Erklärung abgegeben hat, also aus der Tat selbst (dolus ex re); (Hinweis E 17.10.1985, 85/16/0051, VwSlg 6041 F/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160092.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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