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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Rechtssatz
Zum Tatbestand des § 35 Abs 1 FinStrG gehört nicht, ob die eingeschmuggelte Ware zum Verkauf im Zollgebiet angeboten wurde. Ermittlungen und Feststellungen darüber, ob Kaufverhandlungen und mit welchem Ergebnis sie stattgefunden haben, sind für die Erfüllung dieses Tatbestandes ohne Belang. Der Vorwurf, solche Ermittlungen und Feststellungen nicht getroffen zu haben, geht daher ins Leere.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160141.X07Im RIS seit
02.10.2001