Mit Erkenntnis vom 1. März 1985, Strl. Nr. 371/82, hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: FA) den Beschwerdeführer schuldig erkannt, vorsätzlich als abgabepflichtiger Verkäufer anläßlich des Abschlusses des Kaufvertrages vom 8. Juli 1981, betreffend die Liegenschaft A, durch unrichtige Angabe der Gegenleistung in der Höhe von S 250.000,-- anstelle der tatsächlich vereinbarten Gegenleistung in der Höhe von S 500.00... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs2;FinStrG §33 Abs1 idF 1975/335;GrEStG 1955 §18 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1993/3, S 181 - 183; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0003 E 21. Jänner 1982 VwSlg 5645 F/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die im § 18 GrEStG vorgesehene Anzeigepflicht ist nicht schon dann verletzt, wenn der Abgabenschuldner n... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §135 Abs1;FinStrG §33 Abs1;GrEStG 1955 §18 Abs1 idF 2;GrEStG 1955 §18;GrEStG 1955 §20 Abs6 idF vor 1986/552; Beachte Besprechung in:AnwBl 1993/3, S 181 - 183; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0111 E 1. Dezember 1987 RS 7 Stammrechtssatz Der Anordnung des § 18 Abs 1 erster Satz GrEStG 1955 kann nicht die Bedeut... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §35 Abs1;
Rechtssatz: Eine Abgabenverkürzung ist zwar regelmäßig Folge, aber nicht Tatbestandsvoraussetzung des Schmuggels (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, Randziffer 17 zu § 35). Das behauptete Fehlen einer Hinterziehungsabsicht ist daher unmaßgeblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160012.X01 Im RIS seit 22.10.1992 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §12;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs3 lita;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §34 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 4/1993, S 264-265
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160029.X01 Im RIS seit 22.10.1992 mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer, einen Wirtschaftstreuhänder, wurde ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 FinStrG eingeleitet. Auf die Ausführungen im hg Erkenntnis vom 18. März 1991, 90/14/0260, wird verwiesen. Dem Beschwerdeführer wurde unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Mitglieder des Spruchsenates mitgeteilt, die mündliche Verhandlung finde am 12. Dezember 1991 statt. Mit Schreiben vom 5. Dezember 1991 lehnte der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §74 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis auf B 1992/04/23 92/15/0050). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150081.X01 Im RIS seit 25.05.1992 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte 1984 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Polizeijurist und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er unterfertigte am 16. Jänner 1985 einen vom Personalreferat seiner Dienststelle bereits ausgefüllten Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches 1984, der gemeinsam mit den Anträgen der anderen Bediensteten der Buchhaltung bei der Zentralstelle übermittelt wurde. Am 14. März 1985 überreichte der Beschwerdeführer seine mit 12. März 1985 datierte Einkomm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, was der Täter zur Tatzeit für möglich hielt, ist eine solche nach einem inneren Vorgang im Menschen, auf den nur durch äußere Merkmale geschlossen werden kann. Bei der Beantwortung dieser Frage handelt es sich primär um einen Akt der Beweisw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vom 10. Oktober 1977 bis Dezember 1979 selbständig erwerbstätig und befaßte sich insbesondere mit dem Zusammenbau von Deckenelementen und Regalen auf verschiedenen Großbaustellen, vor allem als Subunternehmer der Firma X. Nach Einreichung der Umsatz- und Gewerbesteuererklärung 1979 wurde er vom Finanzamt am 10. März 1981 unter Bezugnahme auf die geltend gemachte Position "Fremdarbeit S 986.205,39" aufgefordert, Namen und Anschrift der Empfänger bekanntzuge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §33 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 76;
Rechtssatz: Ausf, daß die Abgabenbehörde im vorliegenden Fall von dem ihr bei der Strafbemessung eingeräumten Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Schlagworte Ermessen European Case ... mehr lesen...
Entsprechend einer Eingabe an das Landesgericht Salzburg als Handelsgericht vom 2. April 1980 wurde die Wirtschaftsprüfer Dkfm Dr N et Partners als Kommanditgesellschaft (in der Folge kurz: KG), an der der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, als Komplementär und eine Wirtschaftstreuhänderin als Kommanditistin mit einer Vermögenseinlage von 10.000 S beteiligt waren, in das Handelsregister eingetragen. Es wurde weder ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag errichtet, noch eine V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §82;WTBO §27; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 442;
Rechtssatz: Der Ehegattin gewährte überhöhte Arbeitsentschädigungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, begründen schon alleine den Verdacht einer strafbaren Handlung iSd § 33 Abs 1 FinStrG. Ein solcher Verdacht wir... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird sowohl auf den hg Beschluß vom 29. Jänner 1991, Z 90/14/0118, als auch auf das hg Erkenntnis vom selben Tag, Zl 90/14/0112, verwiesen. Die in diesen Entscheidungen aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die vom Vorsitzenden übergegebenen Tagesstrazzen ausgewertet und den Schluß gezogen hatte, daß am 12. September 1983 von einem der Nummer nach bestimmten Sparbuch (in der Folge S... mehr lesen...
Durch Kontrollmaterial brachte die Abgabenbehörde in Erfahrung, daß der bis dahin steuerlich nicht erfaßte Beschwerdeführer in den Jahren 1978 bis 1980 von der in Wien ansässigen M-GmbH Provisionen als selbständiger Handelsvertreter erhalten hatte. Der Beschwerdeführer verantwortete sich im wesentlichen damit, er habe die Einkünfte von einer ausländischen Betriebsstätte aus erzielt und unterliege daher mit ihnen nicht der Steuerpflicht in Österreich. Die Abgabenbehörde stellte demgege... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Beschwerdeführerin mit dem angefochtenen Bescheid zu Recht für schuldig erkannt wurde, Abgaben hinterzogen zu haben. Den Verwaltungsakten ist hiezu folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin betreibt (als Witwenfortbetrieb) eine Tabaktrafik. Im Zuge einer für die Jahre 1975 bis 1977 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, daß die Losungen nur in runden Beträgen ermittelt worden sei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §136;FinStrG §31;FinStrG §33 Abs1;MRK Art6 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 268;
Rechtssatz: Die Auffassung, die Verfahrensdauer eines Finanzstrafverfahrens von insgesamt nahezu sechs Jahren verstoße gegen Art 6 Abs 1 MRK und müsse zur Einstellung des Finanzstrafverfahrens führen, ist verfehlt. Selbst w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §13;FinStrG §157;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §98 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 497;
Rechtssatz: Auch im Finanzstrafverfahren unterliegt das Verhalten des Beschuldigten der freien Beweiswürdigung der Beh gleichermaßen wie alle anderen Beweismittel. Bleibt der Beschuldigte untätig, obwohl es ihm unschwer möglich ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien erhobene Berufung als unbegründet ab und erkannte damit den Beschwerdeführer für schuldig, er habe im Bereiche des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk in Wien vorsätzlich durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1981, sohin unter Verletzung einer abgabenrechtl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §9;UStG 1972 §17;UStG 1972 §20 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 145;
Rechtssatz: Ein dem Abgabepflichtigen bei der Abfassung der Umsatzsteuererklärung für ein bestimmtes Jahr unterlaufener Rechtsirrtum über die anzuwendende Besteuerungsmethode (Besteuerung nach vereinnahmten oder ve... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. November 1978 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt S als Haftungspflichtiger gemäß § 9 und § 80 BAO für die im Ausmaß von insgesamt S 591.043,-- aushaftenden Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer 1978 in Höhe von S 578.537,--, Säumniszuschlag 1978 in Höhe von S 11.701,-- und Gerichtskosten 1978 in Höhe von S 805,--) der Firma BF, GesmbH in X (in der Folge kurz: Gesellschaft) in Anspruch genommen. Der Beschwerdeführer hafte als Geschäftsführer der Gesellschaft für... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §33 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1992/5, 420;
ÖStZB 1991, 127;
Rechtssatz: Gehört zu den vom
Spruch: eines rechtskräftigen Strafurteiles gedeckten Tatsachen der Umstand, daß der Alleingeschäftsführer einer GmbH Kundengelder veruntreut hat, so ist damit untrennbar verbunden, daß dieser Geschäftsführer diese Gelde... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer war 1980 gemeinsam mit V als Fotograf und Fotohändler tätig. Mit Prüfungsauftrag vom 13. Februar 1984 ordnete das Finanzamt Graz-Stadt eine abgabenbehördliche Prüfung des Unternehmens gemäß § 147 BAO unter anderem betreffend die Umsatzsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 1980 bis 31. Dezember 1982 an. Vor Beginn der Prüfungshandlungen wurde am 24. Februar 1984 mit dem Beschwerdeführer ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 396;
Rechtssatz: Wenn die Finanzstrafbehörde erster Instanz in ihrem Erk das Vorliegen des Vorsatzes eingehend begründet und in der Berufung hiezu nichts eingewendet wird, besteht für die Finanzstrafbehörde keine Veranlassung, sich mit der Frage des Vorsatzes im angefochtenen Bescheid n... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 198; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0120 E 19. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Der sogenannte bedingte Vorsatz (dolus eventualis), der eine Untergrenze des Vorsatzes darstellt, ist dann gegeben, wenn der Täter die Verwirklichun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37049 Ankündigungsabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnkündigungsabgabeG Wr 1948 §8 Abs1 idF 1973/012;BAO §207 Abs2 impl;FinStrG §33 Abs1;LAO Wr 1962 §154 Abs2;
Rechtssatz: Es ist ohne rechtliche Bedeutung, dass der Abgabenpflichtige als juristische Person die Abgabenhinterziehung nicht selbst begangen haben konnte, sondern dass seine Organe tatbildlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 272;
Rechtssatz: Werden Privatausgaben als Betriebsausgaben eingesetzt und Privatanteile vom Abgabepflichtigen, obwohl er von ihnen Kenntnis hat, nicht ausgeschieden, indiziert dies ein vorsätzliches Verhalten, es sei denn, es ergäben sich konkrete Anhaltspunkte dagegen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 272;
Rechtssatz: Zwar hindert die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen nicht die Annahme einer Abgabenhinterziehung (Hinweis E 23.4.1985, 84/14/0157, ÖStZB 1985, 369). Anders als im Abgabenverfahren, in dem der AbgPfl, dessen Aufzeichnung mangelhaft ist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 164;
Rechtssatz: Eine Abgabenhinterziehung liegt nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern sie erfordert Vorsatz als Schuldform, somit kann eine Abgabenhinterziehung erst als erwiesen gelten, wenn - in nachprüfbarer Weise - ... mehr lesen...