RS Vwgh 1991/6/24 90/15/0135

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Veröffentlicht am 24.06.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

B-VG Art130 Abs2;
FinStrG §33 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 76;

Rechtssatz

Ausf, daß die Abgabenbehörde im vorliegenden Fall von dem ihr bei der Strafbemessung eingeräumten Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht hat.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150135.X03

Im RIS seit

24.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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