Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/22 93/15/0194 3 Stammrechtssatz Zur Annahme eines Verkürzungsvorsatzes reicht die Tatsache, daß Geschäftsvorgänge nicht in die Buchhaltung aufgenommen wurden oder Mängel der Aufzeichn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und entfaltete in den Streitjahren daneben noch weitere wirtschaftliche Aktivitäten anderer Art. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden nach amtswegiger Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren der Jahre 1985 bis 1988 für diese Jahre und das Jahr 1989 Umsatz- und Einkommensteuerbescheide erlassen, die der Beschwerdeführer in einigen Punkten mit Berufung bekämpfte. Der nunmehr angefochtene Bescheid, mit welchem der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §116;BAO §184 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;FinStrG §33 Abs1;StPO 1975 §260;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/24 95/13/0214 9 Stammrechtssatz Es ist zwischen jenen Denkprozessen zu unterscheiden, mit denen eine Tatfragenlösung vorgenomm... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, im Bereiche eines näher genannten Finanzamtes als Einzelkaufmann vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen für September 1989 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von S 340.050,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 92/13/0179 3
(Tathandlung der Hinterziehung der Umsatzsteuer
(Jahresumsatzsteuer) kann auch die Unterlassung der Einbringung
einer Umsatzsteuererklärung sein). Stammrechtssatz Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung iSd § 33... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. April 1993 war gegen die Beschwerdeführerin das Finanzstrafverfahren eingeleitet worden, weil der Verdacht bestehe, daß sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt habe, daß einerseits bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich u.a. Umsatzsteuer für das Jahr 1988 im Betrag von S 11.854,-- und Umsatzsteuer für das Jahr 1989 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §8;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert zwar die Annahme einer Abgabenhinterziehung nicht, die Finanzstrafbehörde trägt jedoch anders als im Abgabenverfahren die Beweislast für die Richtigkeit der Sc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34;FinStrG §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/31 92/13/0293 1 Stammrechtssatz Zur Frage, ob der objektive Tatbestand erfüllt ist, muß das Straferkenntnis zunächst erkennen lassen, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände und rechtlichen Überlegungen die Abgabenschuld, deren Verk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §8 Abs2;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Trägt der Beschuldigte naheliegende Argumente gegen die Richtigkeit der Umsatzhinzuschätzungen im Abgabenfestsetzungsverfahren vor, muß dies die Finanzstrafbehörde veranlassen, sich mit der Richtigkeit der im Abgabenverfahren vorgenomme... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §8;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Auch der der fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig sprechende Bescheid muß erkennen lassen, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände und rechtlichen Überlegungen die Abgabenschuld, deren Verkürzung dem Beschuldigten vorgeworfen wird, entst... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juni 1995 leitete das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich im Bereiche des betroffenen Finanzamtes unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer der Jahre 1987 bis 1990 bewirkt und eine solche Verkürzung der nämlichen Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §147 Abs1;BAO §150;BAO §151;BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Daß Betriebsprüfungsberichte schon ihrer Funktion wegen grundsätzlich nicht dazu geeignet sein könnten, ausreichende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens darzustellen, trifft nicht zu. Solche Berichte ent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §147 Abs1;BAO §150;BAO §151;BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Nicht tragfähig für die Annahme der Begehung einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung werden, für sich allein betrachtet, regelmäßig solche Ausführungen in Betriebsprüfungsberichten sein, mit denen das steuerlich... mehr lesen...
Zu Vorgeschichte und Verfahrensgang des Beschwerdefalles wird auf dessen eingehende Darstellung im hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1993, 90/13/0155 (im folgenden kurz: Vorerkenntnis), verwiesen. Der mit diesem Erkenntnis überprüfte Bescheid hatte Abgabenvorschreibungen zum Gegenstand, die im Ergebnis der steuerrechtlichen Beurteilung folgender Themen ergangen waren: 1. Zurechnung von Konten: Dem Beschwerdeführer wurden folgende anonyme Wertpapierkassakonten (WKK), anonyme Gutschriftsko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §115 Abs1;BAO §116;FinStrG §33 Abs1;StPO 1975 §1;StPO 1975 §260;VwGG §63 Abs1;VwRallg;ZPO §268;
Rechtssatz: Die Aufhebung des § 268 ZPO durch den VfGH hat den VwGH zu einer Abkehr von seiner Judikatur (Hinweis E 18.8.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §116;BAO §184 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;FinStrG §33 Abs1;StPO 1975 §260;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist zwischen jenen Denkprozessen zu unterscheiden, mit denen eine Tatfragenlösung vorgenommen wird, und jenen Folgerungen, die Akte rechtlicher Beurteilung des... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §116;BAO §184 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §29;FinStrG §33 Abs1;StPO 1975 §260;VwRallg;
Rechtssatz: Der Schätzungsprozeß enthält sowohl eine Sachfragenlösung als auch eine Rechtsfragenlösung. Der Ansatz hinzugeschätzter Einkünfte unter einer bestim... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116;BAO §198;FinStrG §33 Abs1;StPO 1975 §1;StPO 1975 §260;VwRallg;
Rechtssatz: Bindende Wirkung entfalten die tatsächlichen Feststellungen, auf denen der
Spruch: des rechtskräftigen Strafurteiles beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der E-GmbH. Diese Gesellschaft plante die Errichtung einer Mülldeponie auf Grundstücken des Beschwerdeführers und holte zu diesem Zweck um ca. S 860.000,-- diverse Gutachten ein. Mit Kaufvertrag vom 23. August 1988 veräußerte der Beschwerdeführer die in Rede stehenden Grundstücke. In Punkt 11. des Vertrages wurde festgehalten, daß der Verkäufer auf dem Areal Probebohrungen durchgeführt und hiefür Gutachten eingehol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Zur Frage, ob der objektive Tatbestand erfüllt ist, muß das Straferkenntnis zunächst erkennen lassen, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände und rechtlichen Überlegungen die Abgabenschuld, deren Verkürzung dem Besch vorgeworfen wird, entstanden ist. Wird dem Besch in... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 24. April 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Wirtschaftsprüfer, ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er in Wahrnehmung der steuerlichen Agenden des A.R. vorsätzlich durch Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich zur Abgabe wahrheitsgemäßer Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen für das Jahr 1989, eine Abgabenverkürzung in der Höhe von S 328.573,-- (Einkommensteuer S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996140013.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und den vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten ist folgendes zu entnehmen: Mit Bescheid vom 25. Jänner 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für das Jahr 1990 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §133;FinStrG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Offenlegung aller abgabenrechtlich bedeutsamen Umstände beseitigt die gegebenenfalls vorgelegene Verletzung dieser Pflicht zum Zeitpunkt der Erstattung der seinerzeitigen Abgabenerklärungen nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in K eine Glaserei und einen Gemischtwareneinzelhandel. Eine die Jahre 1982 bis 1984 betreffende abgabenbehördliche Prüfung führte hinsichtlich der Glaserei zu keinen Beanstandungen. Hinsichtlich des Gemischtwarenhandels wurden vereinzelte formelle Mängel hinsichtlich der datumsmäßigen Eintragung von Betriebsausgaben festgestellt; weiters ergab die auf der Grundlage der tatsächlichen Verkaufspreise unter Berücksichtigung von "Aktionen, Preisnachlässen, Per... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;FinStrG §114 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §98 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0222 E 7. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Zwar hindert die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen nicht die Annahme einer Abgabenhinterziehung (Hinweis E 23.4.1985, 84/14/0157, ÖStZB 1985, 369). Anders als im Abgabenverfahren, in dem der AbgPfl, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;
Rechtssatz: Zur Annahme eines Verkürzungsvorsatzes reicht die Tatsache, daß Geschäftsvorgänge nicht in die Buchhaltung aufgenommen wurden oder Mängel der Aufzeichnungen festzustellen waren, nicht aus. Es bedarf vielmehr der Feststellung, welche finanzstrafrechtlich zu verantwortenden Vorgänge zu den festgestellten Abgabenverkürzungen gef... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die zuvor schon vier Jahre in einer anderen Steuerberatungskanzlei gearbeitet hatte, ist seit 6. April 1981 als Angestellte bei der Wirtschaftstreuhandges.m.b.H. Dr. Z (im folgenden: GmbH) beschäftigt. Sie ist keine geprüfte Steuerberaterin, aber nach eigener Darstellung im Verwaltungsstrafverfahren eine "qualifizierte Fachkraft" ohne Vertretungsbefugnis. Zu den ihr übertragenen Aufgaben gehört u.a. die Erstellung von Bilanzen und Abgabenerklärungen für Kliente... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34 Abs1;
Rechtssatz: Täter einer Abgabenhinterziehung kann jeder sein, der unmittelbar, also durch kausales Handeln, eine Abgabenverkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeigepflicht, Offenlegungspflicht oder Wahrheitspflicht herbeiführt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34 Abs1;
Rechtssatz: Neben dem Abgabepflichtigen und dem Abfuhrpflichtigen kommen als Täter auch diejenigen Personen in Betracht, die Angelegenheiten dieser Personen - sei es als steuerliche Vertreter, sei es als Auftragnehmer derselben eingebunden in den letztenendes die Interessen des Abgabengläubigers schützenden Pflichtenkrei... mehr lesen...