Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989, 272;Rechtssatz
Werden Privatausgaben als Betriebsausgaben eingesetzt und Privatanteile vom Abgabepflichtigen, obwohl er von ihnen Kenntnis hat, nicht ausgeschieden, indiziert dies ein vorsätzliches Verhalten, es sei denn, es ergäben sich konkrete Anhaltspunkte dagegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140222.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011