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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 145;Rechtssatz
Ein dem Abgabepflichtigen bei der Abfassung der Umsatzsteuererklärung für ein bestimmtes Jahr unterlaufener Rechtsirrtum über die anzuwendende Besteuerungsmethode (Besteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten) kann Vorsatz ausschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150114.X02Im RIS seit
17.09.1990Zuletzt aktualisiert am
27.11.2008