RS Vwgh 1990/9/17 89/15/0114

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §9;
UStG 1972 §17;
UStG 1972 §20 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 145;

Rechtssatz

Ein dem Abgabepflichtigen bei der Abfassung der Umsatzsteuererklärung für ein bestimmtes Jahr unterlaufener Rechtsirrtum über die anzuwendende Besteuerungsmethode (Besteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten) kann Vorsatz ausschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150114.X02

Im RIS seit

17.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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