Entscheidungen zu § artikel1zu187 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

70 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 70

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/28 95/16/0151

Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich in Übereinstimmung mit dem Inhalt der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, daß der Beschwerdeführer um gnadenweise Nachsicht der über ihn mit Strafverfügung des Zollamtes Innsbruck vom 9. November 1994 rechtskräftig verhängten Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- und um gnadenweise Freigabe des gleichzeitig rechtskräftig zugunsten des Bundes für verfallen erklärten Werterlages von S 73.000,-- angesucht hatte. Die belangte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1995

RS Vwgh 1995/6/28 95/16/0151

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß auf einen Gnadenerweis nach § 187 FinStrG niemand einen Anspruch hat (Hinweis E 31.10.1951, 1758/50, VwSlg 490 F/1951, sind auch Ermessensentscheidungen in Gnadensachen soweit zu begründen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/28 95/14/0032

Der Beschwerdeführer wurde mit Strafverfügung vom 9. Juli 1993 zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 90.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 35 Tage) verurteilt, da er in den Jahren 1991 und 1992 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß gehalten habe. Da der Strafbetrag im Rahmen gesetzter Exekutionsmaßnahmen nicht einbringlich gemacht ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.1995

RS Vwgh 1995/2/28 95/14/0032

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;
Rechtssatz: Einer ausdrücklichen "Feststellung" und "Auseinandersetzung" mit dem vom Antragsteller behaupteten Sachverhalt (hier: Krankheit und Pflegebedürftigkeit eines nahen Verwandten als berücksichtigungswürdiger Grund) in der gebundenen Rechtsentscheidung bedarf es jedenfalls nicht, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1995

RS Vwgh 1995/2/28 95/14/0032

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/08 90/14/0049 2 Stammrechtssatz Die Ausübung des Gnadenrechtes setzt nach § 187 FinStrG das Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Umständen voraus. Die Feststellung dieser Umstände ist keine Frage des Ermessens, sondern der objektiven Sachverhaltsermittlung. Liegen keine berücksichtigungswürd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1995

RS Vwgh 1995/2/28 95/14/0032

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;
Rechtssatz: Mit der Behauptung, daß die Pflegebedürftigkeit eines Elternteiles nach der Rechtsprechung des VwGH jedenfalls ein "berücksichtigungswürdiger Grund" iSd § 187 FinStrG sei, sodaß die belangte Behörde in der Folge bei ihrer Ermessensentscheidung dem Antrag des Beschuldigten auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/14 93/16/0011

Mit Haftungsbescheid gemäß § 224 Abs. 1 BAO vom 28. Februar 1991 wurde der mit der rechtskräftig gewordenen Strafverfügung des Zollamtes Wien vom 13. November 1987 wegen Abgabenhehlerei nach §§ 11 und 37 Abs. 1 lit. b FinStrG bestrafte Beschwerdeführer für die für den Schmuggler entstandene Eingangsabgabenschuld in der Höhe von S 73.080,-- (S 72.000,-- Einfuhrumsatzsteuer und S 1.080,-- AF-Beitrag) samt Säumniszuschlag in der Höhe von S 1.462,-- zur Haftung nach § 11 BAO herangezogen.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1994

RS Vwgh 1994/12/14 93/16/0011

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Finanzstrafgesetzes bezieht sich das Wort "verurteilt" nur auf gerichtliche Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/10 93/14/0140

Dem Finanzamt wurde in einem Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer bei dessen Einvernahme als Beschuldigter eine Vollmachtsurkunde vorgelegt, laut der der mit dem Beschwerdeführer erschienene Rechtsanwalt (Dr. P) uneingeschränkt zur Vertretung des Beschwerdeführers in allen Rechts- sowie sonstigen Angelegenheiten sowohl vor Gerichten als auch vor anderen Behörden ermächtigt sowie zur Entgegennahme der Zustellungen von Klagen und behördlichen Schriftstücken, insbesondere Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.05.1994

RS Vwgh 1994/5/10 93/14/0140

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §914;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §198;BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;FinStrG;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Bevollmächtigung der Behörde anläßlich einer Vernehmung eines Beschuldigten in einem Finanzstrafverfahren angezeigt und durch Vorlage einer Urkunde, laut der der mit de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.05.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/8 90/14/0049

Die Beschwerdeführerin wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt als Organ des Finanzamtes vom 30. Oktober 1985 schuldig erkannt, als geschäftsführende Gesellschafterin bzw. auch als Prokuristin einer GesmbH vorsätzlich Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für verschiedene Zeiträume in den Jahren 1981, 1982 und 1983 in der Höhe von insgesamt S 1.024.818,-- nicht spätestens am fünften Tag nach Fäll... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 90/14/0049

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187;VwRallg;
Rechtssatz: Die nach § 187 FinStrG bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände zu treffende Entscheidung der Gnadenfrage kann auch von Bedingungen abhängig gemacht werden (Hinweis Dorazil - Harbich, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, 573). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 90/14/0049

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187;
Rechtssatz: Die Ausübung des Gnadenrechtes setzt nach § 187 FinStrG das Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Umständen voraus. Die Feststellung dieser Umstände ist keine Frage des Ermessens, sondern der objektiven Sachverhaltsermittlung. Liegen keine berücksichtigungswürdigen Umstände vor, muß das Gnadengesuch als unbegründet abgewiesen w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 90/14/0049

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §294 Abs1;FinStrG §187;FinStrG §32;VwRallg;
Rechtssatz: Liegt die Zuerkennung einer Begünstigung im freien Ermessen einer Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufes der eingeräumten Begünstigung grundsätzlich zulässig (Hinweis Reeger - Stoll, Kommentar zur BAO, 914). Dies vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, daß n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 90/14/0049

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;FinStrG §187;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Ermessensentscheidung muß sich in den Grenzen halten, die das Gesetz (§ 20 BAO) dem Ermessen zieht, wobei § 187 FinStrG nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes der Behörde einen besonders weiten Ermessensspielraum zur Verfügung stellt (Hinweis VfGH E 14.12.1983, G 3... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 90/14/0049

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;
Rechtssatz: Gemäß § 187 FinStrG hat niemand einen Rechtsanspruch auf die gnadenweise Nachsicht einer Abgabenstrafe, es besteht aber ein Anspruch auf Ermessensübung im Sinne des Gesetzes (Art 130 Abs 2 B-VG). Ermessensentscheidungen sind jeden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/19 93/12/0092

Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist eine Bezirkshauptmannschaft, wo er seit 1989 im Referat für Sozialhilfe beschäftigt ist; davor war er mehrere Jahre im Verkehrsstrafreferat bzw. bis Ende 1980 in der KFZ-Zulassungsstelle tätig. Zumindest formell gesehen befaßte sich die Gattin des Beschwerdeführers mit dem Handel bzw. der grenzüberschreitenden Überstellung von Kraftfahrzeugen (nach dem B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.01.1994

RS Vwgh 1994/1/19 93/12/0092

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;FinStrG;
Rechtssatz: Der Umstand der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Beamten iZm einer ansonst zulässigen Nebengeschäftigung, die in keinerlei offenkundigem Bezug zu der dienstlichen Tätigkeit dieses Beamten steht, reicht für sich allein nicht für die Annahme der "Gefährdung sonstiger we... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/13 91/13/0058

Der Beschwerdeführer übernahm zum 1. Dezember 1984 von seinem Vater den Betrieb einer Tabak-Trafik. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten der Finanzbehörden erliegt ein Aktenvermerk über ein am 12. September 1986 von der Strafsachenstelle des Finanzamtes mit einem angeblichen Journalisten S. geführtes Ferngespräch. Der Anrufer nannte danach die Anschriften der Wohnung des Beschwerdeführers, der Wohnung der Ehegattin des Beschwerdeführers sowie des Unternehmens. Er ga... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.1993

RS Vwgh 1993/10/13 91/13/0058

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4;FinStrG §187;
Rechtssatz: Geldbeträge, die unter Anwendung des § 187 FinStrG an die Stelle der Verfallsstrafe treten, sind ebenso wie Geldstrafen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991130058.X09 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/23 91/15/0071

Der Beschwerdeführer wurde mit Entscheidung des Spruchsenates beim Finanzamt Eisenstadt als Organ des Finanzamtes Oberwart mit Erkenntnis vom 17. Februar 1989 schuldig erkannt, vorsätzlich in der Umsatzsteuererklärung 1982 Umsätze von 6,110.740,84 S nicht angegeben, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Abgabenverkürzungen von 951.713 S bewirkt zu haben. Der Beschwerdeführer wurde dafür wegen Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe von 200.0... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.11.1992

RS Vwgh 1992/11/23 91/15/0071

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;FinStrG Ausübung des Gnadenrechtes 1958 §1;
Rechtssatz: Die Subsumtion des von der Behörde anzunehmenden Sachverhaltes unter die normativen Tatbestandsmerkmale des § 1 der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 15.12.1958, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1992

RS Vwgh 1992/11/23 91/15/0071

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0192 E 21. Mai 1985 RS 3 Stammrechtssatz Schlechte Vermögenslage stellt für sich allein noch keinen gnadenwürdigen Grund dar (Hinweis E 15.2.1984, 83/13/0166). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991150071.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1992

RS Vwgh 1992/2/27 AW 92/13/0008

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Dem § 30 Abs 1 und 2 VwGG kann deutlich der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daß die bei jedem anfechtbaren und angefochtenen Verwaltungsakt eigentümliche "Beschwerde" für sich allein b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

TE Vwgh Beschluss 1991/8/9 AW 91/14/0019

Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 09.08.1991

RS Vwgh 1991/8/9 AW 91/14/0019

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.08.1991

RS Vwgh 1991/8/9 AW 91/14/0019

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.08.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/26 89/14/0228

Der Beschwerdeführer wurde in zwei Finanzstrafverfahren jeweils mit Strafverfügungen für schuldig erkannt, durch die Nichteinreichung von Abgabenerklärungen für 1985 bzw. 1986 vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt zu haben. Über ihn wurden wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG jeweils Geldstrafen von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage, Kosten S 200,--) verhängt, wobei seine finanziellen Schwierigkeiten jeweils a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1990

RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0228

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 28;
Rechtssatz: Berücksichtigt die AbgBeh bei einer Entscheidung nach § 187 FinStrG in ihrer Ermessenübung den Umstand, daß der Abgabepflichtige die Tat wiederholt begangen hat, so liegt darin eine sachliche Erwägung, die einen E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1990

RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0228

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0052 E 2. Juli 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Ermessensüberschreitung liegt keineswegs darin, daß die Behörde den Erwägungen der Zweckmäßigkeit gegenüber denen der Billigkeit den Vorrang... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1990

Entscheidungen 31-60 von 70

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten