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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Beamten iZm einer ansonst zulässigen Nebengeschäftigung, die in keinerlei offenkundigem Bezug zu der dienstlichen Tätigkeit dieses Beamten steht, reicht für sich allein nicht für die Annahme der "Gefährdung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen" iSd § 56 Abs 2 BDG 1979 aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X11Im RIS seit
04.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011