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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1972 §4 Abs4;Rechtssatz
Geldbeträge, die unter Anwendung des § 187 FinStrG an die Stelle der Verfallsstrafe treten, sind ebenso wie Geldstrafen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130058.X09Im RIS seit
20.11.2000